Apple darf Website zur Preisgabe von Quellen zwingen

Das Interesse Apples an der Geheimhaltung seiner Firmengeheimnisse sei höher zu bewerten als das öffentliche Interesse an deren Veröffentlichung, urteilt ein Gericht in Santa Clara.

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Im Streit um die Veröffentlichung interner Informationen hat Apple einen Teilerfolg erreicht und kann nun Einsicht in den E-Mail-Verkehr der Websites erzwingen. Der Santa Clara County Superior Court unter Vorsitz von Richter James Kleinberg hat entschieden, dass Apple seine bereits erwirkte Verfügung gegen den E-Mail-Provider der Gerüchteseite O'Grady's PowerPage durchsetzen darf, um Aufschluss über eine undichte Stelle im eigenen Unternehmen zu erhalten. Die Postings von Mr. O'Grady hätten exakt kopierte Angaben aus als vertraulich gekennzeichneten, internen Präsentationen über das künftige Apple-Produkt Asteroid (ein FireWire-Audio-Interface) enthalten.

Richter Kleinberg beschäftigte sich auch damit, ob die Autoren der Websites überhaupt Journalisten seien, stufte die Frage aber als nebensächlich ein, denn auch diese hätten keinen Freibrief zur Veröffentlichung jeglicher Informationen. Das Interesse Apples an der Geheimhaltung seiner Firmengeheimnisse sei höher zu bewerten als das öffentliche Interesse an deren Veröffentlichung. Im Übrigen sei eine interessierte Öffentlichkeit nicht gleichzusetzen mit einem öffentlichen Interesse. Die Anwälte der Gerüchteseiten haben sieben Tage Zeit, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, bevor das Urteil rechtskräftig wird. Der komplette Text der Entscheidung steht hier als Word-Dokument zum Download bereit. Einen ausführlichen Bericht finden Sie bei Telepolis. (jes)