US-Regierung fördert Selbstregulierung bei Online-Privatsphäre

Die US-Regierung stellte gestern allgemeine Prinzipien für Selbstregulierung und künftige Gesetzgebung vor: Die Privatsphäre der Internetnutzer soll künftig in einer Erklärung über die Rechte der Online-Konsumenten garantiert werden.

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Von
  • Ragni Zlotos

Mehr Kontrolle über die Weitergabe der eigenen Daten will die US-Regierung für Verbraucher festschreiben. Die Obama-Regierung hat am Mittwoch Prinzipien für Verbraucherprivatsphäre im Internet vorgestellt, die unter anderem die Technik "Do Not Track" fördern soll. "Diesem Muster folgend können Industrie, Verbraucherschützer und Politiker helfen, Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass das Internet eine Plattform für Innovation und wirtschaftliches Wachstum bleibt", zitiert das Blog Ars Technica US-Präsident Barack Obama. Aus den Prinzipen soll in einem nächsten Schritt eine "Bill of Rights" für die Privatsphäre der Online-Konsumenten werden, meldet die New York Times.

Als erstes konkretes Ergebnis wird der "Do-Not-Track"-Knopf diskutiert, der in Web-Browser und Mobilgeräte eingebaut und von Konsumenten aktiviert dafür sorgen soll, dass das Surfverhalten des jeweiligen Benutzers nicht für die Lieferung von Anzeigen verwendet wird. Darauf sollen sich die Lieferanten von 90 Prozent der Anzeigen im Internet – darunter auch Facebook und Google – laut New York Times bereits verständigt haben. Bisher jedoch könne die Industrie dem Modell freiwillig folgen.

Google hat sich nun bereit erklärt, "Do Not Track" in den Browser Chrome zu integrieren, so wie es Mozilla bereits in der vierten Version des Firefox getan hat. Google sagte nun, bisher sei die Technik nutzlos gewesen, weil es keinen Konsens unter den Anzeigenlieferanten gegeben habe. Das habe sich nun geändert.

Vertreter von Verbraucherverbänden kritisieren, dass die Politik zwar Standards, jedoch kein Konzept dafür aufstellt, wie Verstöße verfolgt werden sollen. Sie befürchten, dass große Firmen wie Google und Facebook zu viel Einfluss auf die konkrete Ausarbeitung der Gesetze bekommen und sie verwässerten. Demgegenüber sagte der Chef der US-Kartellbehörde Jon Leibowitz der New York Times, dass die Behörde zusammen mit dem US-Handelsministerium und mit Unternehmen Handlungsanweisungen erarbeiten könne. Zu diesen könnten die Unternehmen sich freiwillig verpflichten, und zwar bevor der Kongress Gesetze beschließe. Leibowitz sagte, die Kartellbehörde habe Unternehmen bisher auch bestraft, wenn diese ihre eigenen Regeln nicht befolgt hätten. (rzl)