Motorola vs. Apple: Kein Verkaufsverbot mehr

Während des laufenden Berufungsverfahrens kann Motorola Mobility kein erneutes Verkaufsverbot für bestimmte iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland erwirken. Beobachter werten das als großen Erfolg für Apple.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 129 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Montag entschieden, dass Motorola Mobility während des laufenden Berufungsverfahrens keinen erneuten Verkaufsstopp für bestimmte iPhone- und iPad-Modelle erwirken kann. Anfang Februar 2012 hatte Motorola nach einem Urteil des Mannheimer Landgerichtes ein Online-Verkaufsverbot für das iPhone 3GS, das iPhone 4 und das UMTS-iPad in Deutschland durchgesetzt – das Oberlandesgericht setzte den Verkaufsstopp dann angesichts von Apples Berufung zunächst vorläufig aus.

In dem Streit geht es um Motorolas europäisches Patent mit der Nummer 1010336 B1, welches ein Datenübertragungsverfahren in Mobilfunknetzen beschreibt und einen zentralen Bestandteil des Mobilfunkstandards GPRS bildet. Motorola Mobility sieht das Patent durch Apple verletzt und lehnte ein Lizenzangebot des iPhone-Herstellers ab. Apple argumentierte, Motorola habe die Technik nicht zu angemessenen Bedingungen (FRAND) lizenzieren wollen, wie es bei standardrelevanten Patenten üblich ist.

Der Mitteilung des Oberlandesgerichts zufolge hat Apple nach dem Urteil des Landgerichts ein nachgebessertes Vertragsangebot unterbreitet. Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Mobilfunk-Branche beobachtet, sieht die Karlsruher Entscheidung als einen großen Erfolg für Apple, der auch auf weitere Verfahren durchschlagen dürfte. Mit der Entscheidung in Karlsruhe werde vielleicht sogar der Sinn der Übernahme von Motorola Mobility durch Google mit einem Kaufpreis von 12,5 Milliarden Dollar in Frage gestellt – noch bevor die Übernahme formal abgeschlossen sei, schreibt Müller.

Die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe ändert nichts an der derzeit von Apple abgedrehten Push-Mail-Funktion in Deutschland – in diesem weiteren Verfahren geht es nämlich nicht um standardrelevante Patente. (lbe)