Opposition fordert Konsequenzen aus E-Mail-Überwachung

Piraten und Linke wollen die geheimdienstliche Praxis stoppen, E-Mails quasi mit dem Staubsauger auf verdächtige Inhalte hin zu überprüfen. Auch das Bundesjustizministerium hegt Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

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Piraten und Linke fordern den Stopp der geheimdienstlichen Praxis, Online-Kommunikation quasi mit dem Staubsauger auf verdächtige Inhalte hin zu überprüfen. Der Skandal um die gewaltige Zunahme der kontrollierten E-Mails und die politischen Reaktionen darauf bewiesen, "dass unsere Geheimdienste heute tun und lassen können was sie wollen", beklagte der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz. Mit der Maßnahme werde jeder Einzelne hierzulande pauschal überwacht, Deutschland sei insgesamt bereits viel zu tief in einen Orwell-Staat hineingeschlittert. Das gesamte Instrument müsse schleunigst eingestampft und die geheimdienstliche E-Mail-Kontrolle völlig neu ausgerichtet werden.

Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken, monierte ebenfalls, dass "die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt" werde. Wenn mehr als 37 Millionen E-Mails und Datenverbindungen ohne konkrete Verdachtsmomente überprüft würden und dann nur 213 verwertbare Informationen dabei herauskämen, sei jegliches Maß verloren gegangen. Korte appellierte an die Bundesregierung, die Entwicklung umgehend zu stoppen und eine unabhängige Evaluierung aller Eingriffsbefugnisse durchführen zu lassen. Dem Parlament müsse zudem die Liste der Suchwörter und Begriffe, nach denen die Geheimdienste die Privatsphäre der Bürger durchstöberten, offengelegt werden.

Das Ausmaß der vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestags veröffentlichten Überwachung ist auch im Bundesjustizministerium auf Kritik gestoßen. Staatssekretär Max Stadler (FDP) rügte in der Süddeutschen Zeitung ein "erklärungsbedürftiges Missverhältnis" angesichts der vorgelegten Zahlen. Angesichts einer Trefferquote von 0,0005 Prozent müssten "Aufwand und Ertrag dieser aufwändigen Praxis dringend in ein angemesseneres Verhältnis gebracht werden", betonte auch Hans-Christian Ströbele, der für die Grünen im PKG sitzt. So seien etwa die verwendeten Suchwörter zu überprüfen und "möglichst drastisch zu reduzieren". Deutschland dürfe nicht Überwachungsweltmeister werden.

Ströbele hält es aber auch für nötig, durch die Veröffentlichung entstandene Missverständnisse auszuräumen. So handle es sich bei der Maßnahme nicht um eine Rasterfahndung im Telekommunikationsverkehr bestimmter deutscher Bürger in Deutschland, sondern eine "strategische Überwachung der gebündelten Funkübertragung etwa über asiatischen oder afrikanischen Ländern". Deutsche dürften hiervon kaum betroffen sein. Falls doch, gelte für sie prinzipiell der Schutz des Grundgesetzes mit der Pflicht zur sofortigen Datenlöschung. Über die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anordnung einschließlich der Verwendung von Suchbegriffen entschieden die im PKG vertretenen unabhängigen Fachleute.

2001 hatte die damalige Rot-Grüne Bundesregierung das sogenannte G10-Gesetz, das die Basis für Abhörtätigkeiten der Geheimdienste und für das parlamentarische Kontrollgremium darstellt, auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1999 gegen das Verbrechensbekämpfungsgesetz novelliert.
Letzteres hatte erstmals eine Möglichkeit für den Bundesnachrichtendienst geschaffen, den "elektronischen Staubsauger" zur Durchforstung der Telekommunikation in Betrieb zu nehmen. Kritiker meinen nun, dass Karlsruhe für den Einsatz des Instruments nicht ausreichend strenge Grenzen aufgezeigt habe. (ssu)