Urheberrechtsportal iRights klärt über Nutzerrechte auf

Die redaktionell betreute und vom Bundesverbraucherministerium geförderte Website hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtlichen Regeln fürs Kopieren, Brennen oder Filesharing verständlich darzustellen.

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Stehen Privatkopierer schon mit einem Bein im Gefängnis? Macht man sich strafbar, wenn man einen Film auf die Festplatte speichert? Was ist beim Nutzen von Tauschbörsen zu beachten? Was kann man nach der Änderung des Urheberrechtsgesetzes noch bei Online-Auktionen verscherbeln, ohne sich eine teure Abmahnung einzufangen? Derlei Fragen versucht die Site iRights.info seit dem heutigen Dienstag, dem Weltverbrauchertag, auch dem Otto-Normalsurfer verständlich zu beantworten. "Bisher tappen die Nutzer weitgehend im Dunkeln", erklärt iRights-Mitbetreuer Till Kreutzer zum Start der Site. Teilweise würden sogar bewusst falsche Gerüchte verbreitet. Aber auch das Urheberrechtsgesetz biete so manche Nuss zu knacken, wenn darin gegenwärtig etwa das Erstellen von Kopien von "offensichtlich" rechtswidrig hergestellten Vorlagen verboten werde. Da könne leicht der Durchblick verloren gehen, was überhaupt noch erlaubt sei.

Im Untertitel führt das Angebot, das vom Bundesverbraucherschutzministerium gefördert wird, die Bezeichnung "das Urheberrechtsportal". Das Bundesjustizministerium hatte im September allerdings ebenfalls bereits eine Aufklärungssite gestartet und diese Ende Dezember mit einem Diskussionsforum ergänzt. Bei iRights gibt es ebenfalls eine Debattierecke, die bereits seit Anfang Februar freigeschaltet ist. Das Informationsangebot wird zudem von einer festen vierköpfigen Redaktion betreut. Die füttert einen aktuellen Nachrichtenteil, in dem etwa aktuell vor dem auf der CeBIT lancierten Portal mp3shop4you gewarnt oder über die Klage einer Videospiel-Firma gegen einen Hobby-Programmierer berichtet wird.

Darüber hinaus hält das Portal zahlreiche Hintergrundinformationen zur aktuellen Urheberrechtslage in Deutschland und zu internationalen Zusammenhängen bereit. Im "Magazin" stellt die Redaktion die Creative-Commons-Lizenz als alternatives Modell für Kreative vor, die Rechte für die Nutzer variabel vergeben wollen. In einem zweiten Artikel beschäftigen sie sich mit der drohenden "Nutzerentmündigung" durch die Sicherheitsinitiative "Trusted Computing". Generell erläutern die Experten aber im Hauptteil der Informationsseite an Situationen aus dem Alltag der Nutzer, was etwa beim Brennen oder bei der eigenen Kreation von Inhalten rechtlich zu beachten ist. "Wir holen den Nutzer bei seinen eigenen Fragen ab", erläutert Kreutzer den grundlegenden Navigationsgedanken.

Die Förderung für die redaktionelle Betreuung ist insgesamt auf 18 Monate angelegt. Seit September sind die Macher bereits am Werkeln, sodass die Aktualität und Fortentwicklung des Portals noch ein Jahr lang gesichert ist. "Wir suchen parallel aber schon Mittel, um das Angebot darüber hinaus aufrecht zu erhalten", sagt Kreutzer. Offizieller Projektträger ist der Berliner mikro Verein zur Pflege von Medienkulturen, der in den Hochzeiten des Internet-Booms regelmäßig Lounge-Abende zu Themen aus der digitalen Welt veranstaltet hat. In letzter Zeit war es etwas ruhiger geworden um den Verein. (Stefan Krempl) / (anw)