Abgabenpflicht für MP3-Player in der Schweiz tritt weiterhin nicht in Kraft

Die im Januar von einer Schiedskommission genehmigten Urheberrechtsgebühren werden vorerst nicht eingeführt, da das Schweizer Bundesgericht weiteren Beschwerden aufschiebende Wirkung zuerkannt hat.

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Das Schweizerische Bundesgericht hat weiteren Beschwerden gegen eine Abgabenpflicht für MP3-Player und Harddisc-Recorder eine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit bleibt es dabei, dass die im Januar 2006 von der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten auf Antrag von Verwertungsgesellschaften genehmigten Urheberrechtsgebühren nicht in Kraft treten. Bereits im Februar hatte das Bundesgericht einer Beschwerde der Schweizer Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) eine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Die aktuell behandelten Beschwerden hatten die Verbraucherschutzvereinigungen acsi, FRC, kf und SKS und der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) eingereicht. Die Bundesrichter meinten laut Schweizer Fernsehen, die gesetzlichen Grundlagen für die Vergütungspflicht seien auch nach Sichtung der Begründung der Schiedskommission im Rahmen einer "summarischen Prüfung" nicht klar zu beantworten. Auch könnten sich für den Fall, dass sich die Beschwerdeführer durchsetzten, später schwer zu lösende Probleme bei der Rückabwicklung ergeben, wenn die Abgaben bereits heute bezahlt werden müssten. Daher bestehe ein überwiegendes Interesse daran, an der Verfügung vom Februar festzuhalten.

Nach der von den Verwertungsgesellschaften angestrebten Regelung hätten ab dem 1. März Hersteller und Importeure von digitalen Aufzeichnungsgeräten eine Vergütung für die eingebaute Speichereinheit bezahlen müssen. Diese würde beispielsweise für Flash-Speicher, wie sie in MP3-Playern eingesetzt werden, bei einer Kapazität mit weniger als 512 MByte 2,53 Rappen pro MByte betragen. Der Preis staffelt sich für Geräte mit bis zu 4 und mehr GByte Speicherkapazität nach unten. Für Harddiscs in Audioaufnahmegeräten würden pro GByte 0,469 Franken verlangt und für Harddiscs in Audiovisionsaufnahmegeräten 0,346 Franken je GByte. (anw)