DatenschĂĽtzer warnt vor schrankenloser Ausforschung durch Online-Durchsuchung

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hält es für "widersinnig", dass Sicherheitsbehörden Schutzmaßnahmen gegen Spionageprogramme fordern, andererseits aber genau diese Schadsoftware einsetzen wollen.

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Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich vehement gegen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für "Online-Durchsuchungen" ausgesprochen. "Es ist widersinnig, dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen", erklärte Dix. Der Einsatz von Trojanern für die heimliche Inspektion von Festplatten vernetzter Computer stelle "stets einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Internetnutzer" dar. Da die Durchsuchung für die Betroffenen nicht kontrollierbar erfolge, gäbe es laut Dix "keine technischen Schranken für die umfassende Ausforschung beliebiger Bürger." Der Berliner Datenschützer findet deutliche Worte: "Online-Durchsuchungen schaden der inneren Sicherheit und sind verfassungswidrig!"
Die eingesetzte Technik könnte dem Datenschutzbeauftragten zufolge überdies "immense wirtschaftliche Schäden" anrichten, insofern sie zu Zwecken der Wirtschaftsspionage eingesetzt werden. Dix spricht hier von einem "Einfallstor für Kriminelle". Paradoxerweise habe just das Bundesamt für Verfassungsschutz aber soeben vor den wachsenden Risiken der Ausspähung von Unternehmensgeheimnissen gewarnt, die insbesondere von China, Russland und den USA ausgehen.
Auch der größte Befürworter einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für den Einsatz von Malware zur Verbrechensbekämpfung, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) weise die Bürger und die deutsche Wirtschaft immer wieder auf Gefahren hin, die vom Einschleusen von Spionageprogramme durch Cyberkriminelle über E-Mails oder Webseiten ausgehen, beschreibt Dix den unausweichlichen Zwiespalt weiter. Das Bundesinnenministerium verfolge eigentlich einen "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen", der die Stärkung der IT-Sicherheit durch Unternehmen und Verbraucher bezwecke. Dieser ziele unter anderem darauf ab, "dass sich jedermann durch Schutzprogramme vor Spionagewerkzeugen schützt".
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Anfang der Woche verdeckte Online-Durchsuchungen durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen und warnen vor Schnellschüssen, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.
Als Testballon gilt derweil das im Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene neue Verfassungsschutzgesetz NRW. Es enthält erstmals eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Allerdings läuft seit dem Freitag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen den Vorstoß. Das Beispiel des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers darf Dix zufolge in Deutschland auch keine Schule machen, da die gestatteten Befugnisse der inneren Sicherheit letztlich schaden würden und verfassungswidrig seien.
Siehe zu dem Thema auch:
  • Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt
  • Mehrheit der BundesbĂĽrger fĂĽr Kompromiss bei Online-Durchsuchungen
  • Schäuble: Trojaner sollen auch private TagebĂĽcher durchsuchen
  • Zypries warnt vor SchnellschĂĽssen zur Ermöglichung von Online-Durchsuchungen
  • Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben
  • BKA-Chef hält Online-Durchsuchungen fĂĽr dringend erforderlich
  • SPD-Politiker plädieren fĂĽr hohe GesetzeshĂĽrden bei Online-Durchsuchungen
  • Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an
  • Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
  • Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen
  • Bundesgerichtshof entscheidet ĂĽber Online-Durchsuchungen
  • Schäuble: Biometriepässe stärken den Datenschutz
  • Zwei Programmierstellen fĂĽr den "Bundestrojaner"
  • Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz angekĂĽndigt
  • NRW-Landtag verabschiedet Verfassungsschutzgesetz
  • Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer
  • Fraktionen streiten ĂĽber Online-Durchsuchung von Privat-Computern
  • BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
  • Schäuble: Internet ist "Fernuniversität und Trainingscamp" fĂĽr Terroristen
  • Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
  • NRW-Verfassungsschutzgesetz wird Landtag erneut beschäftigen
  • Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz
  • Angeblich 200.000 deutschsprachige Bombenbauanleitungen im Netz
  • ThĂĽringens Innenminister fĂĽr mehr Internet-Ăśberwachung
  • Bundestag verabschiedet neue Anti-Terrorgesetze
  • Nur geringfĂĽgige Korrekturen am neuen Anti-Terrorpaket
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  • Streit um die Zukunft des Anonymisierungsdienstes AN.ON
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  • Nutzerlobby gegen Lizenz zur "DauerĂĽberwachung" im Internet
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  • Vorratsdatenspeicherung soll auch fĂĽr Anonymisierungsdienste gelten
  • Merkel plädiert fĂĽr mehr Ăśberwachung trotz hoher Sicherheit
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    • Verfolgerwahn, Wie Online-Nutzer die Kontrolle ĂĽber ihre Daten zurĂĽckgewinnen können, c't 24/06, S. 202
    • Im Visier der Strafverfolger, Staatlicher Zugriff auf Anonymisierungsserver, c't 24/06, S. 208
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  • GroĂźe Koalition ĂĽber Verschärfung der Anti-Terrorgesetze einig
  • (Stefan Krempl) /