Französische Regierung regelt Domainverwaltung neu

Das französische Wirtschaftministerium hat eine Verordnung über die Vergabe von Internetadressen erlassen, nach der unter anderem die Verwaltung der .fr-Domains neu vergeben werden soll.

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Von
  • Monika Ermert

Ohne jegliche Konsultation hat der französische Wirtschftsminister gestern eine Verordnung für französische Länderregistries erlassen. Die Neuregelung ergänzt das französische Post- und Telekommunikationsgesetz (Code des poste et communications electroniques). An erster Stelle wird darin die Vergabe des Registrybetriebs durch das Wirtschaftsministerium festgeschrieben. In einer vorgesehenen Ausschreibung soll dann nicht nur die Administration der .fr-Domain neu vergeben werden, sondern auch die einer Reihe Domains von Ländern, die noch von Frankreich abhängen wie etwa Reunion (.re), Guadeloupe (.gp) oder Martinique (.mq). Die potenziellen Registry-Betreiber sollen nach der Verordnung einen auf fünf bis zehn Jahre befristeten Vertrag erhalten, den die Regierung allerdings kündigen kann, sollte sich der Betreiber als unfähig oder finanziell instabil erweisen. Um den Registry-Betrieb können sich im Rahmen der Ausschreibung auch andere europäische Unternehmen bewerben, so zum Beispiel auch die deutsche Denic.

Bislang war die AFNIC als bisherige Betreiberin der .fr-Domain stillschweigend von der Regierung als Registry für Frankreich anerkannt worden. Die AFNIC reagierte erstaunt und kritisierte die Entstehung der Verordnung hinter verschlossenen Türen. "Als die Organisation, die von den Behörden dazu bestimmt wurde, die .fr und .re zu verwalten, bedauert AFNIC, dass es keine größere Konsultation zu dem Thema gegeben hat, bevor der Erlass verabschiedet wurde. Die AFNIC ist der Ansicht, dass der Text viele Fragen aufwirft, vor allem ob und wie die beschriebenen Prinzipien angewandt werden können", heißt es in einer Mitteilung der Organisation. Man vertraue darauf, dass Minister Francois Loos sich an der Klärung dieser Fragen beteiligen werde. Gegenüber den eigenen Kunden, den Registraren und Nutzern, versichert AFNIC gleichzeitig, dass vorerst nicht an eine Änderung der eigenen Bestimmungen gedacht werde.

Kritisiert wird die vorgesehene Verpflichtung des Registrybtreibers, "problematische Adressen" selbst automatisch zu löschen oder zu sperren und den Behörden mitzuteilen. Die Registries würden damit zum Hilfssheriff gemacht. Gleichzeitig werden einen ganze Reihe von zusätzlichen Beschränkungen für die Domainregistrierung festgeschrieben. Damit gebe es plötzlich viel mehr .fr- oder .re-Adressen, die justiziabel werden könnten. Verboten ist so nicht nur die Registrierung von offiziellen Titeln, Amtsbezeichnungen oder Städtenamen. Auch die Kombination von Titel und Name eines Politikers ist automatisch tabu. Weiter wurde auch die Verletzung von Marken- und Namensrechten auf den Index gesetzt. Die Regeln sollen auch rückwirkend gelten.

Die AFNIC versichert, dass sie bereits heute eine Liste gesperrter Domains führe und Maßnahmen gegen Cybersquatting ergriffen habe. Schon heute gehört .fr in der Tat zu den streng geführten Adresszonen, was zu hinter anderen europäischen Adresszonen zurückbleibenden Registrierungszahlen führte. Die neue Verordnung erlaube aber, dass eine Registry Adressen blockiere, lösche oder übertrage, bevor eine richterliche Überprüfung stattgefunden habe, einfach aufgrund ihrer Wahrnehmung, "dass es Ärger geben könnte." Etwas hintergründig wird die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoll sei, die entsprechenden Domains zur fallweisen Prüfung der Verwaltung vorzulegen. Viele Bewerber für die .fr-Registrierung dürfte es angesichts dieser Regelungen allerdings nicht geben, wenigstens ist das eine kleiner Trost für die AFNIC. (Monika Ermert) / (vbr)