Biometrische Daten in Ausweisdokumenten wecken Begehrlichkeiten

Was unter anderem der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schon vor Jahren gefordert hatte, wollen die Innenminister der Länder jetzt umsetzen: Den automatisierten Abgleich von Lichtbild und Fingerabdruck mit erkennungsdienstlichen Referenzdatenbanken.

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Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pass und Personalausweis sorgt für Streitigkeiten um die Nutzung der höchstpersönlichen Daten. So fordert der Innenausschuss des Bundesrates einen automatisierten Abgleich von Lichtbild und Fingerabdruck mit zentralen Referenzdatenbanken. Überdies sollen Sicherheitsbehörden die bei einer Kontrolle durch die Polizei ausgelesenen Passdaten nicht löschen müssen, soweit und solange diese etwa im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden könnten. Ihre Wünsche listen die Innenpolitiker der Länder in den Empfehlungen der Ausschüsse für die Behandlung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften auf, die heise online vorliegen. Am Freitag sollen die Länderfürsten im Plenum des Bundesrates über die Vorschläge entscheiden.

Konkret pochen die Innenpolitiker darauf, dass die Polizeivollzugsbehörden die erhobenen Daten zur Überprüfung der Identität des Passinhabers auch "für einen automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden verwenden" dürfen. Bisher sei in Paragraf 16 allein die Befugnis der Kontrollstellen geregelt, die Übereinstimmung von Lichtbild und Fingerabdruck des Dokumenteninhabers anhand der vor Ort aufgenommenen biometrischen Daten und den im Speichermedium des Passes gespeicherten Angaben zu Körpermerkmalen im Rahmen eines "1:1"-Vergleichs festzustellen. Damit könne geprüft werden, ob die kontrollierte Person auch der berechtigte Inhaber des vorgelegten Passes sei. Eine Täuschung über die Identität des überprüften Bürgers mithilfe eines echten Passes, der unrichtige Angaben enthält, sei auf diesem Wege aber nicht aufzudecken. Dabei könnten solche Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente etwa durch Täuschung oder Bestechung eines Mitarbeiters der Ausstellungsbehörde erlangt werden.

Um derartige Irreführungen aufzudecken, hält der federführende Innenausschuss einen "1:n"-Vergleich mit automatischen Suchroutinen für unabdinglich. Als Referenzdateien kämen "erkennungsdienstliche Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder in Betracht." Hier werden insbesondere an das beim Bundeskriminalamt geführte automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) zu denken sein. Werde durch den automatisierten Abgleich der biometrischen Merkmalen eine Übereinstimmung zwischen den im Rahmen der Kontrolle erhobenen biometrischen Daten und einem in der Referenzdatei gespeicherten Datensatz festgestellt, könnten die Personalien des im Rahmen vorgelegten Passes mit den in der Referenzdatei gespeicherten Personalien verglichen werden. Bei Abweichungen sei der Beamte imstande, geeignete Folgemaßnahmen einzuleiten, um eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung durchzuführen.

Ein Dorn im Auge ist den Innenpolitikern der Länder ferner die Löschungsregel für die von der Polizei ausgelesenen Passdaten. Diese würde nicht berücksichtigen, dass die biometrischen Informationen "für ein nachfolgendes Verfahren notwendig sein können". Erweise sich etwa ein Dokument als unecht oder der Inhaber als nicht identisch mit der Person, die das Dokument ausweist, müsse für die notwendige Beweissicherung für ein anschließendes Strafverfahren eine Archivierung der Daten gewährleistet sein. Die pauschale Löschung habe daher unter anderem aus präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbleiben.

Nicht weit genug geht dem Innenausschuss auch eine im Bundestag besonders umstrittene Klausel im Regierungsentwurf, wonach ausdrücklich ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Innenpolitiker drängen darauf, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufzuheben sei. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen auch allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Dabei gehe es über die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus etwa ganz allgemein um die "Verfolgung von Straftaten". Die gesetzlich vorgesehenen "umfassenden Aufzeichnungspflichten" über erfolgte Zugriffe würden dabei eine "effektive Datenschutzkontrolle" ermöglichen.

Reibereien gibt es wegen der Kosten für die weitere biometrische Aufrüstung der Pässe. So empfiehlt der Innenausschuss, die Bundesregierung zu bitten, die Prognose über den mit der neuen, von Brüssel nicht unbedingt vorgeschriebenen Einführung der Fingerabdrücke bei den Passbehörden verursachten Mehraufwand anhand der Ergebnisse der laufenden Testmaßnahmen zu überprüfen. Gegebenenfalls sollten sich ergebende höhere Ausgaben "durch rechtzeitige Anpassung der Passgebührenverordnung" berücksichtigt werden. Die Bundesregierung beteuert dagegen immer wieder, dass weitere Preissteigerungen für die elektronische Passgeneration auf keinen Fall vorgesehen seien.

Finanz- und Innenausschuss sprechen sich zudem gemeinsam dafür aus, dass die noch offene Kostenfrage im Zusammenhang mit der Einführung der 2. Stufe des biometrischen Reisepasses zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens abschließend geklärt wird. Der Bund habe eine kostenneutrale Einführung der ePässe für die Passbehörden zugesagt. Zwar würden diese nach Aussage des Bundesinnenministeriums vom Passhersteller mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet, die unmittelbar zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke notwendig sei. Bei der Ausrüstung mit der Hardware, für die ein entsprechender Standard vorgegeben sei, kämen allerdings noch Kosten auf die Passbehörden zu, soweit bei den Gemeinden entsprechende leistungsfähige PC noch nicht zur Verfügung stünden. Wie hoch der Bedarf bei den einzelnen Kommunen sei, habe man noch nicht ermittelt. (Stefan Krempl) / (pmz)