O2: Handynetzbetreiber zieht Abmahnung gegen Medizinhersteller zurück

Nachdem O2 Germany die Firma Weinmann abgemahnt hatte, die ein Beatmungsgerät als "Venti-O2" vermarkten will, haben die Unternehmen nun die Verwendungsgebiete für "O2" als Marke einvernehmlich abgegrenzt.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der Medizingerätehersteller Weinmann, Hamburg, war vom Mobilnetzbetreiber O2 (Germany) bereits abgemahnt worden, weil Weinmann unter der Marke Venti-O2 ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Heimbeatmungspatienten vermarkten wollte. Nunmehr haben sich die Unternehmen auf die jeweilige Nutzung des Kürzels "O2" als Marke geeinigt.

In einer zwischen beiden Unternehmen abgestimmten Erklärung heißt es, dass der Münchner Mobilfunkanbieter das chemische Zeichen "O2" für Sauerstoff als Markenzeichen ausschließlich in der Telekommunikation einsetzt; der Hamburger Medizinhersteller nutzt "O2" wie bisher üblich im Gebiet der Medizin und Gesundheit. Damit kann Weinmann auch sein neues Produkt wie beabsichtitigt als Venti-O2 verkaufen.

Weiter heißt es bei den vormaligen Kontrahenten O2 und Weinmann: "Beide Unternehmen begrüßen diese Abgrenzung und unterstreichen damit, dass Markenschutz in angemessenen Schutzbereichen ein notwendiges Instrument zur Verhinderung von Nachahmern darstellt und zur verbraucherfreundlichen Markttransparenz beiträgt." (ssu)