Prozess gegen Neonazi Zündel eröffnet
Das Verfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen den für seine rechtsradikale Website berüchtigten Neonazi ist auf fünf Tage angesetzt. Ein Urteil wird für den 24. November erwartet.
Am heutigen Dienstagmorgen ist vor dem Landgericht Mannheim der Prozess gegen den Neonazi Ernst Zündel eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Zündel gilt als einer der bekanntesten aktiven Leugner des Massenmords an den Juden. Der Prozess ist zunächst auf fünf Tage angesetzt, das Urteil wird voraussichtlich am 24. November gesprochen.
Der Angeklagte habe "in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit seiner gesondert verfolgten Ehefrau Dr. Ingrid R.", als führender "Revisionist" von Toronto in Kanada und Pigeon Forge in den USA aus unter anderem über seine Homepage "Zundelsite" und in Rundschreiben weltweit nazistische und antisemitische Propaganda betrieben, lautet der Vorwurf. Er habe in pseudo-wissenschaftlicher Art den Nationalsozialismus "vom Makel des Judenmordes entlasten wollen, das von nationalsozialistischen Machthabern geplante Vernichtungsschicksal der Juden geleugnet und dies damit begründet, die Massenvernichtung in Auschwitz, Treblinka u. a. sei eine Erfindung der Juden und diene der Unterdrückung sowie Erpressung des Deutschen Volkes", teilt das Langericht mit.
Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Vergehen gemäß den Strafgesetzbuch-Paragraphen 130 (Volksverhetzung), 185 (Beleidigung), 189 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) vor. "Der Angeklagte soll seine Verantwortung betreffend des Inhaltes der in der Anklageschrift niedergelegten Zitate u.a. im Rahmen des Ermittlungsverfahrens in Abrede gestellt haben", teilt das Gericht mit. Die Verteidigung bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Paragraphen 130 StGB.
Zündel wurde im Februar 2005 aus Kanada als unerwünschte Person ausgewiesen und befindet sich seit Anfang März in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim begannen 1996. Ihre Zuständigkeit wird daraus hergeleitet, dass die "Zundelsite" auch in Mannheim abrufbar gewesen sei. Zündel stand in Deutschland bereits 1991 wegen Volksverhetzung vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun könnte er bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen. (anw)