Informationsfreiheit auch für Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetz im nordöstlichen Bundesland gewähren bald acht Länder ihren Bürgern spezielle Rechte zur Akteneinsicht, doch Kritiker halten die Regelungen teilweise für zahnlos.

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Von
  • Jürgen Kuri

Am morgigen Samstag tritt das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PDF-Datei) in Kraft. Damit gewähren bald neben dem Bund acht von 16 Bundesländern ihren Bürgern spezielle Rechte zur Akteneinsicht. Vergleichbare Landesgesetze gibt es bereits seit 1998 in Brandenburg, seit 1999 in Berlin, von 2000 an in Schleswig-Holstein und seit 2002 in Nordrhein-Westfalen. Anfang August werden zudem die Informationsfreiheitsgesetze in Hamburg und Bremen in Kraft treten. Jüngst hatte ferner der saarländische Landtag beschlossen, den Bürgern ein gesetzlich verbrieftes Recht zur besseren Durchleuchtung der Amtsstuben an die Hand zu geben.

Das Gesetz für die Regelung des Zugangs zu Informationen des rot-roten Landtags in Mecklenburg-Vorpommern räumt zunächst jedem Interessierten ohne weitere Voraussetzungen ein Recht auf Einsicht in die Akten aller öffentlichen Stellen des Landes einschließlich privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand ein. "Durch diesen Anspruch werden Verwaltungsvorgänge transparenter und das Prinzip der Amtsverschwiegenheit wird erheblich begrenzt", freut sich Karsten Neumann, mecklenburg-vorpommerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz und künftig auch Informationsfreiheit. "Das schafft Vertrauen in Staat und Verwaltung und stärkt gleichzeitig die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger." Der Landesbeauftragte will die Einführungsphase des neuen Gesetzes mit Schulungen, Beratungen und aktuellen Informationen auf einer gesonderten http://www.informationsfreiheit-mv.de/ Website begleiten.

Laut Günter Stolz, Präsidiumsmitglied der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VUMV), begrüßt auch die Wirtschaft im Nordosten die erweiterten Möglichkeiten zur Akteneinsicht. "So wird der Bereich der privatwirtschaftlichen Betätigung von Kommunen transparenter", hofft er. Auch "wettbewerbsverzerrende Elemente" können rascher erkannt werden. Dieter Hüsgen von Transparency International Deutschland betont zudem, dass mit der Schaffung von immer mehr Informationsfreiheitsgesetzen in Deutschland ein Kulturwandel zu mehr Bürgernähe einhergehe und der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werde. Insbesondere könnte auch Korruption besser bekämpft beziehungsweise im Keim erstickt werden.

Transparency International pocht aber auch darauf, dass Bund und Länder künftig noch mehr Informationsfreiheit wagen und die Zugangsrechte der Bürger vor allem bei privatwirtschaftlichem Handeln der Verwaltung stärken. Leider bestehe zunehmend die Tendenz, das Informationsrecht beim fiskalischen Handeln der Verwaltung pauschal einzuschränken, moniert Hüsgen. So würde das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern genauso wie das des Bundes Akteneinsicht nicht zuzulassen, wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, "fiskalische Interessen" der Regierung "im Wirtschaftsverkehr" zu beeinträchtigen. Darüber hinaus nimmt das in Kraft tretende Regelwerk etwa auch Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden oder den Landesrechnungshof von den Informationsrechten aus. Befristet ist es zudem zunächst bis Mitte 2011.

Vor allem beanstandet Transparency International die Entwicklung in Schleswig-Holstein. Dort will die schwarz-rote Landesregierung das Gesetz des vorherigen rot-grünen Landtags weitgehend neu fassen und die Befugnisse der Bürger einschränken. So soll etwa das Informationsrecht bei allgemeinen Verwaltungsinformationen des privatrechtlichen Handelns sowie bei Aufgaben, die von der Verwaltung auf Firmen übertragenen werden, künftig komplett gekappt werden. Die Antikorruptionsorganisation will einen solchen "Rückschritt beim Informationsrecht" ähnlich wie Datenschützer in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Landtags in Kiel scharf kritisieren.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch: (jk)