GEMA kündigt Musik-Rahmenverträge für Handy-Klingeltöne und Online-Plattformen

Die Verwertungsgesellschaft greift zu drastischen Mitteln gegenüber dem Branchenverband Bitkom, nachdem jahrelang über die Höhe der Vergütung für die Nutzung von Ruftonmelodien und Music on Demand im Internet gestritten wurde.

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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat im andauernden Streit über die Nutzung musikalischer Werke auf Mobiltelefonen und im Internet zu einem scharfen Mittel gegriffen: Mit Wirkung zum 30. Juni hat die Musikverwertungsgesellschaft die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Downloads und Streaming mit dem Branchenverband Bitkom gekündigt. Die im Januar geschlossenen Vereinbarungen sollten eigentlich für den Zeitraum zwischen 2003 und Ende 2007 gelten, wobei offene Tarif- und Abrechnungsfragen im ersten Halbjahr gemeinsam geklärt werden sollten. Bei der GEMA heißt es, dass bei diesen beiden entscheidenden Punkten keine Einigung erzielt werden konnte. Deswegen habe man von dem sich vorbehaltenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Anbieter von Musik on Demand oder Ruftönen müssen nun laut einer GEMA-Sprecherin einzeln Lizenzen für die Nutzung des Repertoires der Verwertungsgesellschaft anhand vorgegebener Tarifgruppen erwerben. Bislang galt für die Bitkom-Mitglieder, dass sie automatisch an den Rahmenverträgen teilnehmen konnten. Der bürokratische Aufwand für die Anbieter von Musik in elektronischer Form über Netzwerke wächst damit deutlich. Zudem fallen die Nachlässe aus dem Gesamtvertrag mit dem Bitkom für sie weg.

"Trotz größter Verhandlungsanstrengungen war Bitkom nicht bereit, bei den wirtschaftlich bedeutenden Abonnementmodellen eine angemessene Vergütung für die Urheber zu vereinbaren", begründet der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker den Schritt. "Millionenbeträge" würden den GEMA-Mitgliedern nach wie vor fehlen. Schon bei der Vorstellung des Rekordergebnisses der über hundertjährigen Verwertungsgesellschaft im Frühjahr hatte Heker beklagt, dass die Musikautoren am prosperierenden Geschäft der Musikdistribution über neue Medien und Geräte nicht in angemessener Weise teilnähmen. So hatten sich etwa die Erträge im Bereich Musikdownloads und Ruftonmelodien von 5,5 Millionen Euro in 2005 auf 3,5 Millionen in 2006 reduziert. Die Schuld schob Heker schon damals auf die bereits über sechs Jahre andauernden Auseinandersetzungen mit dem Bitkom und Einzelfirmen über eine angemessene Vergütung. Eine abschließende gerichtliche Klärung erwartet die GEMA erst durch den Bundesgerichtshof.

Beim Bitkom hat Heker zugleich eine interne Spaltung zwischen Urheberrechtsvertretern und den Nutzern fremder Inhalte ausgemacht. Konkret richtet der GEMA-Chef seine Kritik gegen das Bitkom-Mitglied Jamba, das als Klingeltonvertreiber wegen seiner aggressiven Werbung besonders bei Jugendlichen schon öfter heftiger Kritik ausgesetzt war. Dieses sei als "aggressivstes Unternehmen" im Bereich der Musik-Abonnements fürs Handy "nicht zur Offenlegung der Zahlen und zu einigungsfähigen Kompromissen bereit". Gegen die Firma laufe bereits ein Schiedsverfahren der GEMA mit dem Ziel, transparente Geschäftszahlen zu erhalten und die Zahlung angemessener Vergütungen durchzusetzen. Dieses werde weiterhin mit Nachdruck betrieben. Insgesamt will die Verwertungsgesellschaft nach der Kündigung der Online-Verträge nun die offenen Fragen auch im Verhältnis zu anderen Bitkom-Mitgliedern gerichtlich klären lassen. (Stefan Krempl) / (jk)