Brüssel: Beihilfen für digitales Fernsehen in Berlin illegal [Update]

Die in Berlin und Brandenburg an einzelne Sender gezahlten Beihilfen für den Ausbau des digitalen terrestrischen Fernsehens per DVB-T müssen zurückgezahlt werden.

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  • dpa

Die in Berlin und Brandenburg gezahlten Beihilfen für den Ausbau des digitalen Fernsehens sind illegal und müssen zurückgezahlt werden. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte Sendern Zuschüsse in Höhe von etwa vier Millionen Euro gewährt, um per DVB-T digital übertragenes Fernsehen im Großraum Berlin-Potsdam zu fördern. Nach den Angaben profitierten unter anderem RTL und ProSiebenSat.1 davon. Die Sender müssen das Geld nun zurückzahlen.

Nach früheren Angaben der MABB vom Oktober 2002 galt der Ballungsraum Berlin/Potsdam als die weltweit erste Region, die beim Fernsehen über Antenne ausschließlich auf ein Digitalangebot setzt. Mit DVB-T (Digital Video Broadcasting-Terrestrial) können mehr als zwei Dutzend Programme kostenlos über Antenne empfangen werden, dafür ist allerdings ein Decoder notwendig.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die Kommission werde weiter den Übergang zum digitalen Fernsehen unterstützen. "Allerdings muss die staatliche Unterstützung auf objektiven Kriterien beruhen, spezifische Probleme angehen, für die der Markt keine Lösungen bereithält und Wettbewerbsverzerrungen vor allem zwischen terrestrischem, Kabel- und Satelliten-TV vermeiden", sagte sie. Über die Zuschüsse hatten sich in Brüssel Kabelnetzbetreiber beschwert. Die Kommission hatte dann im Juli 2004 ein förmliches Prüfverfahren begonnen.

[Update]:
Berlin und Brandenburg bedauerten die Entscheidung. Sie sei für die Weiterentwicklung einer zukunftsweisenden Technologie nicht hilfreich, hieß es aus den Staatskanzleien beider Länder. Gerade aus der EU sei immer wieder die Forderung nach dem Digitalumstieg erhoben worden. Beide Länder wollten nun rechtliche Schritte gegen die Kommissionsentscheidung prüfen. (dpa) / (jk)