Landgericht: Facebooks Freundefinder ist unrechtmäßig

Verbraucherschützer konnten mit ihrer Klage vor dem Landgericht Berlin zumindest einen Etappensieg gegen das soziale Netzwerk erzielen: Die Richter beanstandeten den Freundefinder sowie Teile der AGB.

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Verbraucherschützer haben am heutigen Dienstag vor dem Landgericht Berlin gegen das Online-Netzwerk Facebook zumindest einen juristischen Etappensieg errungen. Gegenstand der Klage war unter anderem Facebooks "Freundefinder", mit dem die Nutzer Personen im Bekanntenkreis suchen und kontaktieren können. Diese Funktion sowie Teile der AGB bewertete das Gericht als unrechtmäßig.

Dabei beanstandete das Gericht der offiziellen Pressemitteilung nach, dass die Kontaktanfragen ohne Einwilligung der kontaktierten Person erfolgen. Weiterer Kritikpunkt: Die Facebook-Nutzer würden bei der Registrierung nur unzureichend darauf hingewiesen, dass der Freundefinder ihr gesamtes E-Mail-Adressbuch importiere.

Facebook erklärte gegenüber heise online: "Wir werden uns die Begründung der heutigen richterlichen Entscheidung sehr genau ansehen, sobald diese verfügbar ist. Dann werden wir über weitere Schritte entscheiden. Facebook Irland, das unseren Service für die Menschen in Deutschland zur Verfügung stellt, hat sich verpflichtet, die Europäischen Datenschutzregelungen einzuhalten. Dies wird im kürzlich erschienenen Report der Irischen Datenschutzbehörde deutlich." Das Urteil (Az. 16 O 551/10) ist noch nicht rechtskräftig und liegt noch nicht im Wortlaut vor.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Klage im November 2010 eingereicht hatte, begrüßte den Gerichtsentscheid in seiner Pressemitteilung als einen "Meilenstein". Das Gericht urteilte den Verbraucherschützern nach auch, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. "Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist", kündigte vzbv-Vorstand Gerd Billen an. (axk)