Geständnisse im FTPWelt-Prozess

Im Verfahren gegen die vier mutmaßlichen Betreiber des illegalen Download-Servers FTPWelt.com haben zwei der Hauptangeklagten ein Geständnis abgelegt. Ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt wies den Vorwurf der Mittäterschaft zurück.

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Von
  • Holger Bleich

In dem Verfahren gegen vier mutmaßlich für den Betrieb des illegalen Download-Servers FTPWelt.com verantwortliche Männer hat es zum heutigen Prozessauftakt vor dem Landgericht Mühlhausen erste Geständnisse gegeben. Zwei der drei Hauptangeklagten, die Brüder Daniel R. und Thomas R. aus Thüringen, haben die ihnen zur Last gelegten Taten gestanden. Ein dritter Angeklagter, der Münchner Rechtsanwalt Bernhard S., wies den Vorwurf der Mittäterschaft zurück, räumte allerdings eine Beihilfe ein. Der Staatsanwalt wirft den Angeklagten gewerbliche Urheberrechtsverletzung sowie die Verbreitung pornografischer Schriften vor. Daniel R. muss sich zusätzlich wegen Anstiftung zur Datenveränderung und Markenmissbrauch verantworten. Das Verfahren gegen einen vierten, der Beihilfe beschuldigten Angeklagten wurde gegen Zahlung von 2500 Euro und Ableisten von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

Im Vorfeld der Verhandlung hat es offenbar weit gehende Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern gegeben. Der Richter teilte den Angeklagten zu Verhandlungsbeginn mit, welchen Strafrahmen sie bei einem vollumfänglichen Geständnis zu erwarten haben. Danach drohen den drei Hauptangeklagten empfindliche Geldbußen sowie Bewährungsstrafen. Die beiden Brüder ließen daraufhin durch ihre Anwälte Erklärungen verlesen, in denen sie die Vorwürfe vollständig einräumten. Daniel R. muss nun mit einer Haftstrafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung rechnen, sein Bruder Thomas mit bis zu 18 Monaten. Bernhard S. droht im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr. Zusätzlich sollen die drei Angeklagten insgesamt über 200.000 Euro Strafe zahlen, die als "Entschädigung" an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gehen soll.

Der Angeklagte Bernhard S. wies die Beschuldigung der Mittäterschaft und der Steuerhinterziehung zurück. Er habe mit der Gründung der FTPWelt nichts zu tun gehabt und nicht gewusst, um was für einen Dienst es sich handelte, sondern nur die Server bestellt. Zudem habe er nicht direkt von den Einnahmen des Angebots profitiert, sondern lediglich Anwaltsgebühren abgerechnet. Ob das Vorgehen von Bernhard S. Auswirkungen auf die Absprachen der Mitangeklagten haben wird, ist noch unklar. Der nächste Verhandlungstag ist für den 21. Februar angesetzt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft handelt es sich um das bisher umfangreichste Verfahren wegen des Vertriebs von Raubkopien im Internet. Die mutmaßlichen Täter sollen von Juni 2003 bis zu ihrer Festnahme im September 2004 etwa 700.000 Euro mit dem Betrieb von FTPWelt umgesetzt haben. Parallel zu den Ermittlungen gegen die Betreiber war es auch zu Verfahren gegen Nutzer des Angebots gekommen. (hob/c't) /

(vbr)