Vom neuen Käuferschutz profitiert vor allem eBay

In Zukunft müssen alle Kaufpreiszahlungen direkt an eBay erfolgen. Den meisten gewerblichen Anbietern gefällt das nicht. Und auch die Käufer dürften noch ein paar Überraschungen erleben.

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Von
  • Marzena Sicking

Private wie gewerbliche Händler werden in Zukunft deutlich länger als bisher auf ihr Geld warten müssen. Denn ab Sommer 2012 zahlt der Käufer den Preis und die Versandkosten nicht mehr direkt an den Verkäufer, sondern per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Skrill erst einmal an eBay. Hat der Verkäufer die Ware verschickt, bekommt er sein Geld. Dadurch sollen Käuferschutz und Marktplatzsicherheit ausgebaut werden. Soweit jedenfalls die Theorie.

Doch die Enttäuschung dürfte vor allem bei den Kunden groß sein, bei denen der Artikel auf dem Versandweg verloren geht. Denn solche Fälle sind vom eBay-Käuferschutz ebenfalls nicht gedeckt. Wenn der Verkäufer einen qualifizierten Versandbeleg vorlegen kann, findet eine Erstattung nicht statt. Außerdem greift der Käuferschutz auch nicht, wenn der Artikel persönlich abgeholt worden ist, heißt es bei eBay. Ausgeschlossen wird der Käuferschutz außerdem bei individuell angefertigten Waren bzw. Sonderanfertigungen. Für den Händler ändert sich nichts, wie Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock bestätigt: "Da der gewerbliche Verkäufer gegenüber dem Verbraucher immer das Versandrisiko trägt, (§ 474 Abs. 2 BGB), müsste er entweder noch einmal liefern oder den Kaufpreis erstatten.“

Immerhin kann sich der Verkäufer in den meisten Fällen sicher sein, sein Geld zu bekommen. Oder? Tatsächlich hat der Verkäufer zunächst einmal kein Geld, sondern nur ein Guthaben bei der eBay Services S.a.r.l. in Luxemburg. Diese ist in Zukunft zusätzlicher Vertragspartner des Verkäufers. Die Firma wird in Zukunft das Geld der Verkäufer einnehmen und auszahlen, es dürfte sich jährlich um Milliarden handeln. Dafür, dass die Firma in Zukunft eine so wichtige Rolle bei den Transaktionen hat, ist – zumindest aktuell – noch sehr wenig über sie bekannt. So weist Rechtsanwalt Johannes Richard unter anderem darauf hin, dass eBay es bislang versäumt hat, für die eBay Services S.a.r.l. eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung gemäß § Telemediengesetz bereit zu stellen: „Nicht ganz unwichtige Informationen, wenn man bedenkt, dass jeder Verkäufer künftig zwangsweise seine Kaufpreisforderung an diese luxemburgische Gesellschaft verkaufen muss“.

Johannes Richard, Rechtsanwalt

(Bild: Johannes Richard, Rechtsanwalt)

Rechtsanwalt Johannes Richard ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zu seinen Schwerpunkten gehören das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Fernabsatzrecht und insbesondere die rechtliche Beratung von eBay-Auftritten und Internetshops.

Für diesen Forderungsverkauf darf der Händler im Übrigen auch nicht die Services erwarten, die in diesem Zusammenhang ansonsten üblich sind. Hat der Kunde nämlich innerhalb von 30 Tagen nicht gezahlt, muss sich der Verkäufer selbst um das Eintreiben des Geldes kümmern.

Gewinner ist bei diesem "Käuferschutz" vor allem eBay. Denn im Grunde gewähren die Verkäufer dem Unternehmen ja ein kostenloses Darlehen. Auch wenn es bei vielen Verkäufen nur um kleine Beträge geht: Bei einem geschätzten Transaktionsvolumen von gut 5 Milliarden Euro im Jahr allein in Deutschland und Österreich kommt nach aktuellen Schätzungen ein hübsches Sümmchen zusammen. Davon profitiert aber nur eBay: "Eine Verzinsung zugunsten des Verkäufers findet nicht statt", heißt es in den ergänzenden AGB.

Es ist davon auszugehen, dass eBay in einigen dieser Punkte noch nachbessern wird. Das scheint nach aktuellem Stand auch dringend nötig zu sein. (gs)