Die Regeln für EU-Roaming-Tarife bei Österreichs Mobilfunkbetreibern

Die Fristen für die Einführung der neuen Preisobergrenzen für Roaming in der EU wurden am heutigen Dienstag von der österreichischen Regulierungsbehörde RTR in Wien vorgestellt.

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Die Fristen für die Einführung der neuen Preisobergrenzen für Roaming in der EU wurden am heutigen Dienstag von der österreichischen Regulierungsbehörde RTR in Wien vorgestellt. Die Mobilfunkanbieter müssen bis Ende Juli einen "Eurotarif" ankündigen, den die Endkunden zu jedem beliebigen Mobilfunktarif ohne Aufpreis hinzunehmen können. "Unsere Berechnungen haben ergeben, dass aktive Telefonate bis zu 60 Prozent und passive Telefonate mehr als 50 Prozent billiger werden", erklärte RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy. Entscheidet sich ein Kunde noch im Juli oder August für den Eurotarif, hat der Anbieter einen Monat Zeit, diesen auch tatsächlich einzurichten. Sanktionen für Mobilfunkanbieter, die sich nicht an die Fristen oder die Preisgrenzen halten, gibt es vorerst nicht. Das österreichische Parlament hat neun Monate Zeit, entsprechende Strafbestimmungen zu beschließen.

Kunden, die sich nicht bei ihrem Anbieter melden, werden zwei Monate nach Einführung des Eurotarifs automatisch in diesen umgestellt, also spätestens per Ende September. Ausgenommen sind Nutzer eines so genannten "spezifischen Roamingtarifs" – sie behalten ihren Preisplan, wenn sie nicht aktiv werden und für den Eurotarif optieren. Als spezifische Roaming-Tarife gelten nur Preispläne, die keine zeitliche Beschränkung (etwa ein Monat) und auch kein Nutzungslimit (beispielsweise 100 Minuten) vorsehen. Ein Umstieg vom Eurotarif in einen spezifischen Preisplan oder umgekehrt ist ab Ende September jederzeit möglich und vom Betreiber entgeltfrei innert eines Werktages umzusetzen. Allerdings kann der Anbieter eine Frist von maximal drei Monaten vorsehen, für die ein einmal gewählter Tarif nicht gewechselt werden kann.

Die Preisobergrenze im Eurotarif beträgt inklusive der österreichischen Umsatzsteuer und der zulässigen kaufmännischen Rundung 59 Cent pro Minute für aktive Gespräche und 29 Cent für passive (angenommene) Anrufe. Dieser Wert sinkt zum 30. August 2008 auf 55 beziehungsweise 26 Cent, bevor ein Jahr später maximal 52 beziehungsweise 23 Cent pro Minute verlangt werden dürfen. Allerdings hat es die EU verabsäumt, eine maximale Taktlänge bei der Abrechnung vorzuschreiben. Mit besonders langen Taktungen könnte also die Preisregulierung unterlaufen werden. Die RTR empfiehlt den Mobilfunkern Taktzyklen von maximal einer Minute Länge (60/60). Dabei würde für die Abrechnung die Verbindungsdauer auf die nächste volle Minute aufgerundet.

Die Mobilfunkanbieter müssen auch speziellen Informationspflichten nachkommen. Bestehende Kunden sind bist spätestens Ende Juli über den neuen Eurotarif zu informieren; zudem muss eine kostenlose Hotline für Auskünfte zum Thema Roaming eingerichtet werden. Bestandskunden in einem spezifischen Roaming-Tarif sind auch über diesen aufzuklären. Wer noch keinen Eurotarif nutzt, ist bis Ende 2007 wiederholt auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Die RTR empfiehlt monatliche Erinnerungen. Bei jedem Grenzübertritt in ein EU-Land sollen die User eine Kurznachricht mit Informationen über die maximal anfallenden Entgelte in ihrem konkreten Tarif erhalten. Über eine kostenlose Hotline können sie weitere Informationen erfragen. Blinde und Sehbehinderte sollen die gleichen Informationen auf Wunsch statt per SMS mittels einer kostenlosen Sprachmitteilung erhalten.

Ebenfalls reguliert werden die Großhandelspreise für Roaming-Leistungen. Der durchschnittliche Einkaufspreis für eine aktive Gesprächsminute in einem fremden EU-Netz darf ab 30. August 30 Cent netto pro Minute nicht überschreiten. Ein und zwei Jahre danach sinkt diese Obergrenze um je zwei Cent ab. Höhere Preise zu Spitzenzeiten sind zulässig, solange der Durchschnittspreis in einem Jahr den vorgeschrieben Wert nicht übersteigt.

Die Verordnung (PDF-Dokument) gilt in der gesamten EU, also auch in den zur EU gehörenden Überseegebieten. Von ihr nicht berührt werden die Preise für Datendienste und Kurznachrichten. Voraussichtlich folgen die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen der EU-Verordnung. Die dort erforderliche Umsetzung in nationales Recht soll längstens ein halbes Jahr dauern. Ob sich auch die Schweiz der Roaming-Regulierung der EU anschließen wird, ist offen. Zu den EU-Regeln für das Roaming und zu den Roaming-Optionen deutscher Netzbetreiber siehe auch den Artikel EU-ropäisch telefonieren, Roaming-Optionen der Netzbetreiber und Prepaid-Karten in heise mobil. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)