Gericht setzt Verfahren um "Slide to Unlock" aus

Das Landgericht Mannheim setzt das von Apple gegen Samsung angestrengte Verfahren aus, in dem es um die Verletzung eines Gebrauchsmusters zur Entsperrung eines Handys per Fingergeste geht.

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Eine der vielen Patentklagen zwischen Apple und Samsung in Deutschland liegt seit Freitag auf Eis: Dabei geht es um ein Apple-Gebrauchsmuster für das Verfahren, bei dem der Nutzer den Bildschirm per Fingerbewegung ("Slide to unlock") entsperrt. Das Landgericht Mannheim will erst abwarten, was das Vorgehen von Samsung gegen das Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt ergibt. Samsung begrüßte die Entscheidung.

In einem parallel laufenden Patentverfahren hatte das Landgericht Mannheim zuvor keine Verletzung von Apples Slide-to-unlock-Patent durch Samsung erkannt. In einem anderen Verfahren in München hatte das dortige Landgericht wiederum festgestellt, dass das Patent von Motorola verletzt wird. Die Entsperr-Funktion ist bei Samsung etwas anders umgesetzt als bei Motorola.

Der deutsche Patentexperte Florian Müller geht davon aus, dass die Prüfung des Gebrauchsmusters beim Patent- und Markenamt einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Da Gebrauchsmuster nur für zehn Jahre gewährt würden und das von Apple bereits fünf Jahre alt sei, sinke dessen kommerzieller Wert mit jedem weiteren vergangenen Jahr. (Mit Material der dpa) / (lbe)