Apple darf Push-Mail vorerst nicht wieder aktivieren

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Antrag abgelehnt, nach dem Apple die deaktivierten Push-Dienste von MobileMe und iCloud in Deutschland wieder einschalten wollte.

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Von
  • dpa

Apple muss seine E-Mail-Dienste in Deutschland wegen eines Patentstreits mit Motorola noch länger einschränken. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) lehnte einen Apple-Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Urteils ab. Dabei geht es um die sogenannte Push-Funktion, bei der Nutzer von iPhones oder iPads automatisch über neu eintreffende E-Mails informiert werden. Das Landgericht Mannheim hatte Anfang Februar die Verletzung eines Motorola-Patents durch die Umsetzung der Funktion bei Apple festgestellt.

Das OLG befand unter anderem, dass es sich nicht deutlich genug abzeichnet, dass die Berufung von Apple letztlich Erfolg haben werde, um die Vollstreckung des Mannheimer Urteils zu stoppen. Die Entscheidung fiel bereits am Mittwoch und wurde erst später bekannt. Apple musste die Push-Funktion vor drei Wochen deaktivieren. Es geht dabei nur um die Dienste des Konzerns auf mobilen Geräten. Der Push-Mail-Service auf Desktop-Computern, Laptops und im Web sowie Dienste anderer Anbieter wie Microsoft Exchange ActiveSync, sind von dem Stopp nicht betroffen.

Der Streit dürfte noch lange nicht beendet sein: Apple will das Patent für ungültig erklären lassen. Es stammt noch aus der Zeit, als es Pager gab und enthält ein Verfahren zur Zustellung von Informationen auf die Geräte. (ad)