Dataprofiling: Auf "False Positive" plädieren
Die zunehmenden Datenmengen nicht nur über Webeinkäufe und Surftouren, die in immer mächtigeren Datenbanken verknüpft würden, schaffen eine neue Art von Wissen, hieß es auf einer Tagung; das Datenschutzrecht sei gegen die Datensammelei machtlos.
Das zunehmende Profiling von Verbrauchern und Bürgern ist inzwischen Realität, ein Versuch, die entsprechenden Techniken zu verbieten, macht längst keinen Sinn mehr. Das sagte die niederländische Juristin Mireille Hildebrandt von der Erasmus-Universität Rotterdam bei der Tagung "Can Knowledge be made just?". Hildebrandt ist Koordinatorin der Arbeitsgruppe "Profiling" im EU Network of Excellence "Future of Identity in Information Society" (FIDIS), in dem 24 europäische Forschungsinstitutionen und Technologieunternehmen zusammenarbeiten.
Die zunehmenden Datenmengen über die Webeinkäufe, Surftouren und die tägliche Kommunikation, die in immer mächtigeren Datenbanken verknüpft würden, schüfen eine ganz neue Art von Wissen, betonte die Juristin. Das Datenschutzrecht, meinte Hildebrandt, sei gegen die Datensammelei im Wesentlichen machtlos: "Wir haben fantastische, schöne Prinzipien, aber sie funktionieren nicht." Vor allem das Ausmaß der Datensammelei und auch die Tatsache, dass mindestens zum Teil illegal gesammelt werde, mache das Datenschutzrecht zahnlos.
Neben Unternehmen sind es die Nationalstaaten selbst, die ein großes Interesse am Profiling und daher am Sammeln von Daten haben. Ein Hinweis darauf, meinte Hildebrandt, sei nicht zuletzt Europas Initiative für die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Man könne in diesen Bemühungen den Versuch vermuten, die Fähigkeit zurückzugewinnen, die Bürger sehr genau zu taxieren. Dies habe der Staat mit der fortschreitenden Mobilisierung der Gesellschaften nach und nach verloren.
Gegenüber dem Rechtsstaat müsse es allerdings angesichts einer solchen Entwicklung die Möglichkeit geben, das eigene Profil in Frage zu stellen. Spätestens dann, wenn solche Profile in Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren eingeführt werden, müsse dem Betroffenen die Chance gegeben werden, einer Einstufung auf Grund der Korrelation der gesammelten Daten zu widersprechen. Denn es sei klar, dass es beim Profiling auf Grund bestimmter Merkmale "False Positives" gebe. Selbst ein verurteilter Mörder, betonte Hildebrandt, könne argumentieren, dass er nicht erneut morden werde und daher nicht mit dem entsprechenden Profil "abgespeichert" werden dürfe. Umso kritischer müssten weitergehende Pläne für eine DNA-Verbrecherdatenbank beim BKA gewertet werden, die immer wieder im Bundesrat und Bundestag diskutiert werden.
Mit Blick auf die Allgegenwart von Profilen, die auch durchaus im Sinn des Einzelnen genutzt werden könnten, rät Hildebrandt im Übrigen dazu, sich nicht auf rechtlichen, sondern vielmehr auf technischen Schutz zu verlassen. Das Stichwort dabei sind Identitätsmanagement, und zwar auch aus User-, nicht nur aus Firmenperspektive, sowie "Privacy Enhancing Technologies". Daran arbeiten auch die Partner im FIDIS-Netzwerk. (Monika Ermert) / (jk)