Datenschützer fordert verbindliche Regelungen für den RFID-Einsatz
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will Verbraucher schnellstmöglich vor RFID-Missbrauch schützen. Falls nötig, müsse ein Gesetz der Wirtschaft Grenzen setzen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat seine Forderung an die Wirtschaft, sich zu verbindlichen Regelungen beim Einsatz von RFID-Chips zu verpflichten, erneut wiederholt und verschärft. Bisherige Ansätze der Wirtschaft in diese Richtung waren bei den Datenschützern auf wenig Gegenliebe gestoßen.
"Ich halte viel von einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft als schnellen und effektiven Schutz der Verbraucherinteressen", erklärt Schaar. "Dies setzt aber voraus, dass die Selbstverpflichtung für alle Marktteilnehmer gilt und auch verbindlich ist. Bloße Absichtserklärungen sind nicht ausreichend. Wenn die Hersteller und der Handel nicht zu einer Selbstverpflichtung kommen, muss der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher bei der Anwendung der RFID-Technologie schützen. Ansonsten werden womöglich Fakten geschaffen, die nur noch schwer wieder rückgängig gemacht werden können."
Der Einzug von RFID-Chips in den Alltag der Verbraucher hat nach Schaars Einschätzung unaufhaltsam begonnen: Während noch bis vor Kurzem die kleinen Funkchips ganz überwiegend in der Logistik eingesetzt worden seien, statteten inzwischen große Unternehmen bereits ihre Produkte mit RFID aus. Schaar sieht damit die Möglichkeiten zu einer umfassenden Verbraucherüberwachung wachsen und listet Rahmenbedingungen auf, deren Einhaltung zum Schutz der Verbraucher zwingend notwendig sei:
- Transparenz: Die Verbraucher müssen umfassend über den Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Chips informiert werden.
- Kennzeichnungspflicht: Nicht nur die eingesetzten RFID-Chips selbst, sondern auch die Kommunikationsvorgänge, die durch die Chips ausgelöst werden, müssen für die Verbraucher leicht zu erkennen sein. Eine heimliche Anwendung darf es nicht geben.
- Deaktivierung: Es muss die Möglichkeit bestehen, RFID-Chips dauerhaft zu deaktivieren, beziehungsweise die darauf enthaltenen Daten zu löschen, insbesondere dann, wenn Daten für die spezifischen Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
- Wirksame Blockierungsmechanismen: Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten muss unterbunden werden.
- Keine Profilbildung: Daten von RFID-Chips aus verschiedenen Produkten müssen getrennt verarbeitet werden, sodass keine Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können.
Unterstützung für die Forderung nach einer Regulierung könnte Ende des Jahres auch von der EU-Kommission kommen: Mit dem Ziel, geeignete Rahmenbedingungen für einen Markterfolg der RFID-Technik zu schaffen, hat die EU-Kommission im Frühjahr eine breit angelegte Anhörung inklusive einer Online-Konsultation der EU-Bürger gestartet, die in eine Empfehlung an das Europäische Parlament und den Rat münden soll. (anm)