Bundesdatenschützer hält Moratorium bei der TK-Vorratsdatenspeicherung für nötig

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat generell verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der von Brüssel beschlossenen verdachtsunabhängigen Überwachung der Nutzerspuren angemeldet.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat generell verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der von Brüssel beschlossenen verdachtsunabhängigen Überwachung von Telekommunikationsnutzern. Er will daher die vom Bundestag prinzipiell bereits befürwortete Umsetzung der EU-Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telefon- und Internetverkehr verzögern. "Ich halte ein Moratorium für nötig, bis der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat", erklärte Schaar im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Ansonsten halte er es für wahrscheinlich, dass eine nationale Regelung zu der pauschalen Protokollierung der so genannten Verkehrsdaten sämtlicher Telekommunikationskunden und Internetnutzer vom Bundesverfassungsgericht kassiert werde.

Der oberste Hüter der Privatsphäre der Bundesbürger schließt sich damit Appellen des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix sowie von Bürgerrechtsorganisationen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an. Sie sind der Ansicht, dass Deutschland vor einer Entscheidung über die tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschneidende Maßnahme der Ausgang einer Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die Richtlinie abzuwarten sei.

Die Bundesregierung forderte Schaar konkret auf, sich nach der Entscheidung des EuGH zu den Passagierdaten für einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Die Luxemburger Richter hatten ein Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierinformationen an die USA für nichtig erklärt, da sie dafür keine geeignete Rechtsgrundlage gegeben sahen. Ähnlich verhält es sich laut Kritikern auch bei dem Brüsseler Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung. Sollte die entsprechende Richtlinie vom EuGH wider Erwarten nicht beanstandet werden, muss laut Schaar zumindest gewährleistet sein, dass die europäischen Vorgaben möglichst datenschutzfreundlich umgesetzt werden.

Angesichts verstärkter Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger durch Strafverfolger und Geheimdienste nach den Ereignissen des 11. September 2001 sowie einer wachsenden Datensammelwut in der Privatwirtschaft will der Bundesdatenschutzbeauftragte zwar nicht von einer "bewussten Planung zur Einführung eines Überwachungsstaates" sprechen; das wäre ein autoritäres Konzept, um den Bürger zu kontrollieren. "Wir sind aber auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft", warnte Schaar. In vielen Fällen würden Daten des Einzelnen erhoben und genutzt, ohne dass er dies erfährt oder bemerkt. Möglich mache es eine "sich rasant entwickelnde Technologie mit immer ausgefeilteren Methoden, um große Datenmengen zu erschließen." Die unkontrollierte Anhäufung von Daten Unverdächtiger dürfe aber nicht zum Prinzip werden. Dem müsse mit der lange geplanten, aber schon unter Rot-Grün ins Stocken gekommenen Modernisierung des Datenschutzrechts entgegengewirkt werden. Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)