Neuer Anlauf für Informationsfreiheit in Thüringen

In einigen Bundesländern liegen die gesetzlichen Bestimmungen, die den Bürgern einen generellen Zugang zu amtlichen Akten einräumen sollen, immer noch auf Eis oder wurden abgelehnt.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Demnächst wird auch der Landtag Thüringens wieder über ein Informationsfreiheitsgesetz beraten. Roland Hahnemann von der PDS kündigte an, dass die Fraktion der Linkspartei-PDS einen Entwurf erarbeiten und anschließend in den Landtag einbringen wird. Zuletzt hatte der Landtag im Jahr 2002 einen Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Chancen auf Erfolg stehen aber auch für den zweiten Anlauf nicht gut, da die CDU die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag stellt.

Inzwischen gibt es bereits in acht von sechzehn Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Allein 2006 verabschiedeten die Landtage in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland solche Regelungen. Offensichtlich hat die Einführung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes im letzten Jahr die bislang bestehenden Blockaden in vielen Ländern gelockert; zuletzt traten die Informationsfreiheitsgesetze am gestrigen Dienstag in Hamburg und Bremen in Kraft.

Doch noch immer sind es vor allem die unionsgeführten Bundesländer, die vor der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes zurückschrecken: Im traditionell schwarzen Bayern wird derzeit ein Entwurf der SPD und der Bündnisgrünen beraten. Die Chancen stehen jedoch schlecht: Erst Mitte Juli lehnte der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen den Entwurf nach erster Lesung ab. Im CDU-geführten Baden-Württemberg lehnte der Landtag im Dezember 2005 einen Entwurf der bündnisgrünen Fraktion ab. In Hessen lehnten zuletzt 2001 CDU und FDP einen bündnisgrünen Entwurf ab. Seither herrscht Funkstille. Auch in Niedersachsen geht es seit zwei Jahren nicht mehr voran; 2004 hatte der Landtag ein Gesetz in erster Lesung beschlossen, einen zweiten Entwurf der bündnisgrünen Fraktion an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Innenminister Uwe Schünemann hatte damals in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass es seiner Meinung nach keinen Bedarf für ein solches Gesetz gebe: "Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten."

In Sachsen lehnte der Landtag im Dezember 2005 in der 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf der Linksfraktion/PDS ab. Vertreter der CDU und SPD hatten den zusätzlichen Kostenaufwand und die damit verbundenen Mehrbelastung auf kommunaler Ebene kritisiert. Auch im von CDU und FDP gemeinsam regierten Sachsen-Anhalt scheiterte im Dezember 2005 ein Entwurf der PDS-Fraktion aus dem Jahr 2003. Aus dem rot-gelb regierten Rheinland-Pfalz ist seit schon drei Jahren nichts mehr zu hören. 2003 hatte der Landtag in 2. Lesung den bündnisgrünen Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP-Fraktionen abgelehnt, nachdem sich der Ausschuss für Inneres dagegen ausgesprochen hatte.

Laut Transparency Internation sind die bisher gesammelten Erfahrungen zu den Ländergesetzen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen "weitgehend positiv": "Die Akteneinsicht erfolgt in vielen Fällen komplikationslos, über die gestellten Anträge wird meist zügig und positiv entschieden." Allerdings würden Bürger ihr Informationsrecht immer noch nur in begrenztem Umfange nutzen. Transparency International vermutet, dass dies vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Regelungen über die Akteneinsicht bisher weitgehend unbekannt sind. Nur in Einzelfällen sollen die Behörden nur sehr zögerlich bzw. erst nach Verwaltungsstreitverfahren der Akteneinsicht nachgekommen sein. Auch vermutet Transparency International, dass die teilweise hohen Gebühren abschreckende Wirkung ausüben.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)