US-Richter: Canon brach Lizenzabkommen mit Nano-Proprietary

Die Entscheidung beschert Canon einen neuen RĂĽckschlag bei seinem Versuch, neuartige Flachbildschirm-Fernseher auf den Markt zu bringen.

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Der texanische Bundesbezirksrichter Samuel Sparks hat Canon für schuldig befunden, ein Lizenzabkommen mit dem Nanotechnik-Spezialisten Nano-Proprietary verletzt zu haben. Canon hatte zur Produktion so genannter SED-Fernseher (Surface Conduction Electron Emitter Display) ein Joint Venture mit Toshiba geschlossen und wollte dabei Bildschirme aus Nanoröhrchen herstellen – eine Technik, auf die Nano-Proprietary Patente hält. Eine Lizenz dafür hatte Canon bereits 1999 erworben. Da die gemeinsam mit Toshiba gegründete Fernsehfirma aber kein Tochterunternehmen von Canon sei und nach Ansicht der Patentinhaber deshalb die Nanoröhrchen-Technik nicht ohne Weiteres benutzen dürfe, klagte Nano-Proprietary im Jahr 2005 – und bekam jetzt Recht.

Zwar ist Toshiba mittlerweile aus der gemeinsamen Unternehmung mit Canon ausgestiegen; US-Medien zufolge muss das Lizenzabkommen zwischen Kläger und Beklagtem dennoch neu verhandelt werden. Nachdem sich die Marktreife der neuartigen SED-Fernseher bereits im vergangenen Jahr verzögert hat, erleidet Canon mit dieser Schlappe vor Gericht einen weiteren Rückschlag auf dem Weg seines SED-Fernsehers zur Marktreife. (pek)