Grundsatzentscheidung zum Fernmeldegeheimnis für E-Mails
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und Handy-Verbindungsdaten fällen.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel will das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und Handy-Verbindungsdaten fällen. Zwar sei der Anlass der am Mittwoch der kommenden Woche beginnenden Verhandlung eine Wohnungsdurchsuchung bei einer Heidelberger Amtsrichterin, der Schwerpunkt der Prüfung soll nach Angaben des Magazins aber auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses liegen. Insbesondere geht es laut Spiegel darum, ob die Suche nach gespeicherten E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten.
Die gespeicherten Daten wären damit in vielen Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität für die Strafverfolger tabu. Bereits im Februar hatte eine Kammer des Verfassungsgerichts anlässlich einer Handy-Beschlagnahme so entschieden. Dieser Beschluss wurde von verschiedenen Seiten kritisiert; das baden-württembergische Justizministerium zweifelte sogar seine Verbindlichkeit an. Die Bestätigung dieser Entscheidung wäre nach Ansicht von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) "das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten". (ll)