Hamburg erteilt Ausnahmegenehmigungen für Segway-Roller

Der von Elektromotoren angetriebene Hightech-Roller, der sich per Gewichtsverlagerung steuern lässt, darf künftig auf Geh- und Radwegen in der Hansestadt gefahren werden - wenn man eine Haftpflichtversicherung und eine Fahrerlaubnis vorweisen kann.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Explosionszeichnung des Segway-Rollers [Quelle: Segway]

Im Saarland sind sie erlaubt, in den Niederlanden wurden sie von den Straßen verbannt – und in Hamburg darf man sie künftig zumindest auf Geh- und Radwegen fahren: Die Rede ist vom Segway Personal Transporter, einem von Elektromotoren angetriebenen Hightech-Roller, der per Gewichtsverlagerung gesteuert wird. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg erteilt inzwischen individuelle Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung des Elektrorollers im Stadtgebiet. Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine gültige Fahrerlaubnis (mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung). Die Antragsteller müssen zudem eine Erklärung unterschreiben, dass sie das Land Hamburg von Schadensansprüchen Dritter freistellen, sollte es zu einem Unfall mit dem Segway kommen.

Über das Hamburger Stadtgebiet hinaus sollten sich Segway-Fahrer auf ihren Touren indes nicht begeben, da eine bundesweite Betriebserlaubnis für den Roller bislang fehlt. Erst im rund 650 Kilometer entfernten Saarland darf er wieder im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden – dort sogar in Tempo-30-Zonen und auf sonstigen innerörtlichen Fahrbahnen ohne Rad- oder Fußweg. Als Maximalgeschwindigkeit setzten die Hamburger Ordnungshüter 20 Kilometer pro Stunde fest. Wer schneller unterwegs ist, kann leicht ermittelt werden: In der Hansestadt muss an den Elektrorollern ein Kennzeichen angebracht werden. Die Anschaffungskosten für das aktuelle Segway-Straßen-Modell belaufen sich auf rund 7.000 Euro. Dafür rollt man aber künftig abgasfrei mit Motorkraft durch die norddeutsche Metropole. (pmz)