NDR und Linux-Verband einigen sich wegen Microsoft-Logos

Nach einer außergerichtlichen Einigung sollen künftig in die Grafiken der Wahlforscher von infratest dimap während der Wahlberichterstattung keine Logos von Microsoft mehr eingeblendet werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Streit um die Einblendung von Microsoft-Logos während der Wahlberichterstattung in der ARD scheint ein Ende zu haben: Der Linux-Verband hat sich mit dem NDR, der die Federführung bei der ARD-Wahlberichterstattung hat, daraufhin geeinigt, dass künftig keine Microsoft-Logos in Grafiken von infratest dimap bei Wahlsendungen mehr eingeblendet werden.

Der Linux-Verband sah die Nennung von Microsoft in den Grafiken von Umfrageergebnissen während der Wahlsendungen als eine "rechtswidrige Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln" für politische Sendungen. Der Verband erwirkte daher zuerst eine einstweilige Verfügung gegen den NDR, obwohl der Sender die Kritik zurückgewiesen hatte: Der NDR sah die Nennung von Microsoft als technischen Dienstleister und damit als Quelle für die Grafiken durch das Medienrecht gedeckt. Der NDR berief sich dabei auch auf ein früheres Urteil des Landgerichts Hamburg, dass der Nennung des technischen Dienstleisters "durchaus informativen Wert" zusprach.

Das Landgericht Hamburg hatte die einstweilige Verfügung gegen den NDR auf Antrag des Senders hin zwar zunächst aufgehoben, da keine Dringlichkeit vorliege. Der Linux-Verband sah sich aber in seiner Haltung durch Einlassungen des Gerichts zur Sache durchaus bestätigt: Das Gericht habe die Einblendung der Microsoft-Logos als unzulässige Werbung charakterisiert, meinte die Organisation.

Der Sender betont zwar weiter die unterschiedlichen Rechtsauffassungen, die Rechtsabteilung scheint aber auf Grund der Äußerungen des Gerichts zu einem Einlenken bereit gewesen zu sein. Der Linux-Verband erklärte, da das Gericht geäußert habe, dass es den Unterlassungsanspruch des Linux-Verbands für materiell begründet halte, habe die NDR-Rechtsabteilung eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Die Einigung beinhaltet, dass künftig die Microsoft-Logos nicht mehr eingeblendet werden, bestätigte der NDR gegenüber heise online. Dabei sei ein Anlass für die Beilegung des Streits aber auch die Beendigung der Kooperation von infratest dimap mit Microsoft bei der ARD-Wahlberichterstattung, betonte der Sender.

Mit eine Rolle bei der Entscheidung des NDR und der Ansicht des Gerichts dürfte zudem gespielt haben, dass infratest dimap derzeit noch eine eher heterogene Software-Landschaft mit einer in Smalltalk programmierten Versant-Datenbank, OpenGL als Grafikschnittstelle, XML fürs Web und Windows NT als Betriebssystem einsetzt – selbst wenn die Einblendung der Logos von technischen Dienstleistern nicht als Werbung gewertet wird, stünde zumindest die Rechtmäßigkeit der alleinigen Einblendung von Microsoft-Logos in Frage. (jk)