Sachsen-Anhalt soll Informationsfreiheitsgesetz bekommen

CDU und SPD erklärten, es sei gut, dass es nach acht Bundesländern und auf Bundesebene bald nun auch in Sachsen-Anhalt eine Regelung über freien Zugang zu Behördenakten gebe. Der Landesdatenschutzbeauftragte warnte bereits vor zu vielen Ausnahmen.

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  • dpa

In Sachsen-Anhalt soll künftig jeder Bürger weitgehend freien Zugang zu Behördenakten erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 5/748, PDF-Datei) brachte die Landesregierung am Donnerstag in den Landtag ein. Das Gesetz solle die Transparenz der Verwaltung erhöhen, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Der Nachweis eines besonderen Interesses sei für Anträge auf Akteneinsicht künftig nicht mehr nötig. Allerdings werde es auch Ausnahmen geben: Akteneinsicht werde auch in Zukunft nicht möglich sein, wenn wichtige öffentliche Belange, schutzwürdige Interessen Dritter oder Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Die Auskünfte sollen gebührenpflichtig sein.

CDU und SPD erklärten im Landtag, es sei gut, dass es nach acht Bundesländern und auf Bundesebene bald nun auch in Sachsen-Anhalt eine solche Regelung gebe. Die Linke zeigte sich verärgert, weil sie seit Jahren mehrfach ähnliche Gesetzentwürfe eingebracht habe, die immer abgeschmettert worden seien. Die FDP mahnte, das neue Gesetz dürfe nicht zu zu viel Bürokratie führen. Genau dies befürchten die kommunalen Spitzenverbände, die keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz sehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose unterstützt die Pläne hingegen und warnte schon vor geraumer Zeit vor zu vielen Ausnahmen.

Nach bisheriger Rechtslage ist der Zugang zu öffentlichen Daten in Sachsen-Anhalt nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Regel ist, dass die Menschen in solches Datenmaterial keinen Einblick nehmen können. Das so genannte Informationsfreiheitsgesetz beziehungsweise Informationszugangsgesetz, wie es Entwurf in Sachsen-Anhalt genannt wird, soll nach dem Willen der Regierung noch in diesem Jahr endgültig beschlossen werden.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(dpa) / (jk)