ThĂĽringen will Antrag zu Online-Durchsuchungen in Bundesrat stellen
Es müsse eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen geschaffen werden, ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen, meint Thüringens Justizminister Harald Schliemann.
Thüringen will sich über den Bundesrat für die vom Bundesgerichtshof gekippten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern einsetzen. "Es muss eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen geschaffen werden, ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen", sagte Justizminister Harald Schliemann (CDU) heute in Erfurt. Mit einem Antrag solle die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Die Fahnder wollen mit heimlich auf privaten Computern installierten Programmen (Trojanern) die dort gespeicherten Dateien unbemerkt auslesen, um Verbrechen vorzubeugen.BKA-Chef legt nach: Polizei braucht Online-Durchsuchungen dringend
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(dpa) /
Die zugelassene offene Durchsuchung und das Beschlagnahmen von Festplatten und anderen Speichermedien reichten für eine Verfolgung von Straftaten nicht aus. Vielmehr vereitelten sie weiterführende Ermittlungen, sagte Schliemann. "Wir müssen auch bei der Verfolgung von Straftaten dem rasanten technischen Fortschritt Rechnung tragen und dürfen dessen Ausnutzung nicht den Straftätern überlassen."
Die Bundesrichter hatten Ende Januar das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage verboten. Generalbundesanwältin Monika Harms setzte sich für die Durchsuchungen ein. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeskriminalamts-Chef Jörg Ziercke und andere Vertreter der Polizei dringen auf eine Regelung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat jedoch rechtliche Bedenken. Ehrhart Körting (SPD), Berlins Innensenator, sprach sich vor anderthalb Wochen dafür aus, vor aufwendigen Gesetzesänderungen erst einmal deren Effekt zu prüfen.
Siehe zu dem Thema auch:
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- Sind Online-Durchsuchungen verfassungswidrig?
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