Regulierer hält EU-Verfahren gegen TKG für unnötig
Für den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, ist das VDSL-Netz der Telekom seit einem Regulierungsbeschluss seiner Behörde "praktisch" geöffnet.
Die Bundesnetzagentur hat das Eilverfahren der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Wettbewerbsposition der Deutschen Telekom bei schnellen Internet-Zugängen als unnötig kritisiert. Das VDSL-Netz sei nach einer Regulierungsverfügung bereits "praktisch" geöffnet, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Mittwoch. "Mich wundert es, dass seitens der EU gesagt wird, es gebe Regulierungsferien."
EU-Medienkommissarin Viviane Reding hatte nach mehrfacher Ankündigung am gestrigen Montag ein Eilverfahren gegen das deutsche Telekom-Gesetz eingeleitet. Sie will damit nach eigenen Angaben eine dominante Position der Telekom bei extrem schnellen Internetanschlüssen über das neue VDSL-Netz verhindern. Deutschland droht nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Siehe dazu auch:
- Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt 2007 I, Nr. 5, 23. Februar 2007
- Opposition begrüßt EU-Verfahren gegen Telekommunikationsgesetz
- Bundesregierung hält EU-Verfahren gegen TKG für ungerechtfertigt
- EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Telekommunikations-Gesetz
- Heftig umkämpftes Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft
- EU-Kommission geht gegen deutsches Telekommunikationsgesetz vor
- Bundesrat winkt Telekommunikationsgesetz und Anti-Terrorgesetze durch
- Bundestag verabschiedet Telekommunikationsgesetz
(dpa) / (vbr)