Biometrische Pässe kommen vermutlich mit Verzögerung

Der Herbsttermin zur Einführung von Pässen mit biometrischen Gesichtsbilddaten wird sich kaum halten lassen, da das Innenministerium bisher noch keine Verträge für den Aufbau der nötigen technischen Infrastruktur geschlossen hat.

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Von
  • Richard Sietmann

Das Bundesinnenministerium (BMI) hält im Rahmen seiner Anti-Terror-Politik an der Einführung biometrischer Pässe im Herbst fest. Bisher hat das Ministerium aber, wie es jetzt in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Bundestagsabgeordneten Ulla Burchardt zugeben muss, noch keine Verträge zum Aufbau der technischen Infrastruktur an den Grenzkontrollpunkten und für die Geräte zur Ersterfassung der biometrischen Daten in den Passämtern abgeschlossen. Damit dürfte der geplante Einführungstermin kaum zu halten sein.

Vom 26. Oktober an verlangen die US-Grenzbehörden von Reisenden aus Ländern wie Deutschland, die bisher von der Visumspflicht befreit sind, einen Pass mit biometrischen Gesichtsbilddaten; andernfalls dürfen sie nur mit einem Visum einreisen. In einem Schreiben an die Europäische Kommission hatte es der Vorsitzende des Justizausschusses im US-Repräsentantenhaus, der Republikaner James Sensenbrenner, Anfang des Monats abgelehnt, die vom Kongress schon einmal aufgeschobene Frist zur Anpassung an die verschärften US-Einreisebestimmungen nochmals zu verlängern. Die USA selbst planen die Einführung biometrischer Pässe nicht vor 2007.

Der Rat der Europäischen Union hatte bereits im Dezember die EU-Verordnung EC 2252/2004 verabschiedet und die Aufnahme von Gesichtsbild und Fingerabdruck als biometrische Merkmale in europäischen Reisepässen ab 2006 beschlossen. Im Unterschied zu Richtlinien sind EU-Verordnungen unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Gleichwohl macht die durch das Gemeinschaftsrecht geregelte Aufnahme biometrischer Merkmale in die Reisepässe Änderungen im Passgesetz erforderlich, wie das BMI in seinem Antwortschreiben konzediert. Anpassungen seien hinsichtlich der Beantragung und Ausgabe sowie vor allem der Gültigkeitsdauer des Passes notwendig. Bisher hat die Bundesregierung dem Bundestag jedoch noch keinen Entwurf zur Beratung vorgelegt. "Es ist geplant", lässt das BMI hoheitlich verlauten, "den Gesetzentwurf zur Änderung passrechtlicher Vorschriften zeitnah dem Deutschen Bundestag zuzuleiten".

Als Hauptproblem erweist sich offenbar die bislang zehnjährige Gültigkeitsdauer der Reisepässe, weil sich eine derart lange Haltbarkeit der zum kontaktlosen Auslesen mit einem RFID-Chip ausgestatteten Dokumente noch nicht gewährleisten lässt. In der Antwort des BMI ist denn auch bereits vielsagend von "vorläufigen" Reisepässen die Rede.

Bei der ebenfalls geplanten Aufnahme biometrischer Merkmale in Personalausweise liegt die Regelungskompetenz bisher noch beim nationalen Gesetzgeber. Doch auch hier setzt die Bundesregierung auf die europäische Karte. Sobald der Vertrag über die Europäische Verfassung in Kraft tritt, wird die EU gemäß Artikel III-125 des Verfassungsentwurfs auch für die Ausgestaltung der Personalausweise zuständig sein. (Richard Sietmann) / (anw)