Enttäuschter Anleger verklagt Groupon

Der Anbieter von Rabattgutscheinen habe durch die Veröffentlichung schlampig ermittelter Geschäftszahlen die Nachfrage nach seinen Aktien in die Höhe getrieben und im Ergebnis Anleger um ihr Geld gebracht, lautet der Vorwurf.

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Von
  • dpa

Die Korrekturen der Bücher haben ein Nachspiel für die Schnäppchen-Website Groupon: Ein Anteilseigner fühlt sich vom Management verschaukelt und um sein Geld gebracht, weil der Kurs im Keller ist. Fan Zhang hat deshalb vor dem Bezirksgericht von Chicago Klage eingereicht und fordert Schadenersatz in ungenannter Höhe. Groupon selbst äußerte sich bis dato nicht.

Groupon hatte vor dem Börsengang im November 2011 seine im Prospekt veröffentlichten Geschäftszahlen auf Druck der Börsenaufsicht SEC gleich mehrfach berichtigen müssen – das Unternehmen hatte sich nach Meinung der Finanzwächter zu gut dargestellt. So führte Groupon den gesamten Wert eines Rabattgutscheins in seinem Umsatz auf und nicht bloß die erhaltene Kommission. Überdies klammerte das Unternehmen bei einer Gewinnangabe die hohen Marketingkosten schlicht aus.

Hier setzt die Klage von Zhang an: Er wirft dem Groupon- Management vor, mit den geschönten Zahlen die Nachfrage nach den Aktien angeheizt zu haben. Das Papier war zu 20 US-Dollar ausgegeben worden, stieg in der Spitze auf einen Schlusskurs von 26,19 US-Dollar, brach dann aber ein. Im vorbörslichen Handel am heutigen Mittwoch fiel die Aktie unter 15 US-Dollar (derzeit 11,30 Euro) und damit auf ein neues Allzeittief.

Groupons interne Kontrollen seien unzureichend, so dass Groupons veröffentliche Zahlen nicht verlässlich seien, heißt es in der Klage. Das Brisante an dem juristischen Schritt: Zhang strebt den Status einer Sammelklage an, womit andere Aktionäre auf den Zug aufspringen könnten. Das wiederum würde wiederum die Belastungen für Groupon in die Höhe treiben, sofern das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden würde.

Bei Groupon können Unternehmen Rabatt-Coupons für ihr Geschäft anbieten. Der Deal kommt zustande, wenn eine bestimmte Anzahl von Interessenten zuschlägt. Die Website selbst behält typischerweise rund die Hälfte des Gutschein-Werts als Kommission. Kritiker zweifeln schon lange daran, dass dieses Modell funktionieren kann: Eine jüngste Korrektur der letzten Quartalszahlen hat diese Zweifel noch bestärkt. Anfang April war bekannt geworden, dass ins die US-Börsenaufsicht SEC das Unternehmen unter die Lupe genommen hat. (ssu)