Fusion von T-Online und Deutscher Telekom weiter blockiert [2. Update]
Das Landgericht Darmstadt wies einen Antrag von T-Online ab, die vergangenen April beschlossene Fusion beider Unternehmen sofort wirksam werden zu lassen.
Der Internetanbieter T-Online darf vorerst nicht in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom eingegliedert werden. Das Landgericht Darmstadt wies am Dienstag einen Antrag von T-Online ab, die vergangenen April beschlossene Fusion beider Unternehmen sofort wirksam werden zu lassen. Wegen zahlreicher Anfechtungsklagen von Kleinaktionären liegt der Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung auf Eis.
Die Aktionärsversammlung von T-Online, in der die Telekom den größten Teil der Stimmen hält, hatte das Vorhaben mit 99-prozentiger Mehrheit gebilligt. Die Unternehmen wollen durch die Fusion schlagkräftiger auf dem stark wachsenden Markt für schnelle Internetanschlüsse agieren. Nach ihrer Einschätzung kann es noch vier bis fünf Jahre dauern, bis über die Klagen der Kleinaktionäre rechtskräftig entschieden ist. Bis dahin seien die Marktanteile vergeben, argumentieren die Unternehmen.
Die Kleinaktionäre halten dagegen, T-Online habe auch als eigenständiges Unternehmen gute Entwicklungschancen. Sie befürchten, beim geplanten Umtausch ihrer T-Online- in Telekom-Aktien einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises ihrer Papiere einzubüßen.
[Update:]
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Erfolg der Klagen gegen die Fusion nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Die Nachteile für die Unternehmen aus einer weiteren Verzögerung wögen demgegenüber nicht schwer genug, um eine sofortige Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister zu rechtfertigen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass ein solcher Schritt nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.
Rechtsanwalt Peter Dreier, der mehrere Kleinaktionäre bei ihrer Anfechtung des Fusionsbeschlusses vertritt, bezeichnete den Beschluss als "Stärkung der Aktionärsrechte". "Das ist ein enormer Sieg auf ganzer Linie", sagte Dreier. Die Entscheidung des Gerichts stimme ihn sehr positiv für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Allerdings rechne er damit, dass T-Online innerhalb der Frist von zwei Wochen Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen werde.
[2. Update:]
Der T-Online-Vorstand kĂĽndigte mittlerweile an, dem Aufsichtsrat eine sofortige Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss vorzuschlagen. (dpa) /
(jk)