SdK klagt gegen Fusion von T-Online mit Telekom

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) meint, die T-Online-Kleinaktionäre seien vorsätzlich geschädigt worden.

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Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat Klage beim Landgericht Darmstadt gegen die Wiedereingliederung des Internetanbieters T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom eingereicht. Die Kleinaktionäre seien vorsätzlich geschädigt worden, kritisierte die Schutzvereinigung heute in München. Beim Vorgehen der Telekom handle es sich um einen "massiven Verstoß gegen die Treuepflicht eines Großaktionärs". Auch bei der Hauptversammlung von T-Online hatten Kleinaktionäre die geplante Wiedereingliederung des Unternehmens in den Telekom-Konzern scharf kritisiert.

Im Zuge der Fusion erhalten die T-Online-Aktionäre für einen Anteilsschein 0,52 T-Aktien. Dies entspricht einem Wert von rund 8 Euro. Beim Börsengang vor fünf Jahren hatte das T-Online-Papier 27 Euro gekostet. Die SdK sieht hier einen gezielten Plan der Telekom. Die beim Börsengang von T-Online erlösten Mittel seien anders als angekündigt nicht für den Ausbau des Geschäfts verwendet worden. Vielmehr habe das Unternehmen das Geld der Muttergesellschaft als Darlehen zur Verfügung gestellt. "Indem die Deutsche Telekom den freien T-Online-Aktionären die Aktien dann zu einem weit geringeren Wert wieder abnahm, verleibte sie sich unter Einsatz von nur einem Bruchteil des Betrages diesen Platzierungserlös zum eigenen Vorteil ein." Zudem sei beim Börsengang von T-Online das Risiko einer Verschmelzung nicht einmal angedeutet worden.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat vor kurzem ebenfalls gegen die geplante Fusion der beiden Unternehmen geklagt. Die Verschmelzung helfe nur der Deutschen Telekom, die sich auf diesem Weg einen erfolgreichen Konkurrenten samt Kunden billig einverleibe, hieß es zur Begründung. (anw)