Entwurf zur US-Patentreform kommt weiter voran

Nach einem Unterausschuss hat nun auch der federführende Rechtsausschuss des US-Repräsentantenhauses den Gesetzesvorschlag zur Novellierung des Patentsystems mit ein paar Änderungen abgesegnet.

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Der interfraktionelle Gesetzesentwurf aus beiden Kammern des US-Kongresses zur Novellierung des US-Patentsystems hat eine weitere parlamentarische Hürde übersprungen. Nach dem für Immaterialgüterrechte zuständigen Unterausschuss hat nun auch der federführende Rechtsausschuss des US-Repräsentantenhauses den umstrittenen Patent Reform Act of 2007 mit ein paar Änderungen einstimmig abgesegnet. Damit ist der Weg frei für die Beratung und Abstimmung des Entwurfs im Plenum des Abgeordnetenhauses. Parallel dazu hat auch der Rechtsausschuss des US-Senats bereits dieselben Änderungen wie im Repräsentantenhaus prinzipiell befürwortet, ohne jedoch bisher den Gesamtentwurf beurteilt zu haben.

Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass Richter Schadensersatz nur mehr auf der Basis des "spezifischen Beitrags" eines Patents zum Stand der Technik beziehungsweise zu bereits erfolgten industriellen Entwicklungen und dokumentierten gewerblichen Erfindungen ("Prior Art") festsetzen dürfen. Gemäß einem gutgeheißenen Änderungsantrag soll diese Regelung aber nicht greifen, wenn ein Anspruchinhaber und Kläger zeigen kann, dass der spezifische Beitrag die Hauptbasis für die Marktnachfrage eines Produkts oder Verfahrens ist, das in seine Schutzrechte eingreift. Den Rechtehaltern ebenfalls entgegen kommt eine Korrektur bei der geplanten einjährigen leichteren Möglichkeit, neu vergebene Patente und die damit erhobenen Ansprüche noch einmal überprüfen zu lassen. Eine offizielle Einspruchsfrist im Rahmen eines formellen und standardisierten "zweiten Fensters" für Eingaben soll es demnach nicht geben.

Andererseits haben die Abgeordneten und Senatoren bei der Verdeutlichung des Begriffs der "absichtlichen" Patentverletzung, der über die in den USA mögliche Verdreifachung von Schadensersatzbestimmungen entscheiden soll, noch einmal nachgearbeitet. Patenthalter müssen demnach einem Gericht unter anderem einen "klaren und überzeugenden Nachweis" erbringen, dass ihre Erfindungen absichtlich kopiert worden sind. Zudem müssen sie zeigen, dass sie die angeblichen Rechtsverletzer über eine drohende Klage und die beanstandeten Produkte oder Verfahren informiert haben.

Weiter sollen nur noch einige wenige Spezialgerichte für Patentverletzungsfälle zuständig sein. Damit will unter anderem die Senatorin Arlen Specter verhindern, dass sich Kläger die Rechtehaltern bekanntlich besonders nahestehenden Gerichte gemäß dem Prinzip des "Forum-Shoppings" aussuchen. Generell soll das US-Patentsystems mit der Novelle auch auf das "First-to-File"-Prinzip umgestellt werden. Für die Erteilung eines befristeten staatlichen Monopols ist demnach der Zeitpunkt entscheidend, zu dem ein Antrag beim Patentamt eingeht.

Der Gesetzesentwurf "bringt das gegenwärtige Rechte auf den aktuellen Stand, um das geistige Eigentum besser zu schützen, die Patentqualität zu erhöhen und das öffentliche Vertrauen in die Integrität von Patenten zu verstärken", lobte der Republikaner Lamar Smith nach der Abstimmung den von ihm befürworten Reformplan. "Alle Unternehmen, groß und klein, werden von diesem Gesetz profitieren." Insgesamt werde die für die USA so wichtige Industrie rund ums geistige Eigentum vorangebracht. Absicht der Novelle sei es, das Patentsystem so zu verändern, dass gewerbliche Schutzrechte wieder "Innovation befördern", ergänzte der Demokrat Howard Berman.

Vertreter der Computerindustrie drängen seit Langem auf einen entsprechenden Reformprozess. Die Computer & Communications Industry Association (CCIA), der unter anderem Google, Microsoft und Sun Microsystems angehören, sprach daher rasch von einem "Schritt vorwärts, um die Balance im Patentsystem wieder herzustellen". Auch die unter der Ägide von 3M, General Electric oder Procter & Gamble stehende Coalition for 21st Century Patent Reform hat ihre Kritik an dem Entwurf nach den jüngsten Änderungen zumindest abgetönt. Man habe zwar noch "schwerwiegende Bedenken" gegen das Vorhaben, es seien aber stufenweise Verbesserungen daran zu erkennen.

Vereinigungen unabhängiger Erfinder, Wagniskapitalgeber und die Biotechnologie- respektive Pharmaindustrie sind dagegen weiter skeptisch. Die "Innovation Alliance" aus diesem Umfeld beklagte, dass kein "echter Fortschritt" im Gesetzgebungsverfahren erreicht worden sei. Das Gesetz würde ihr zufolge in seiner jetzigen Form "maßgeblich den Patentschutz untergraben, der die amerikanische Innovationsführerschaft vorangetrieben habe".

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (anw)