Europäischer Gerichtshof stärkt private Wettanbieter

Die beschränkte Konzessionierung von Wettanbietern verstößt gegen die im EU-Recht verankerte Niederlassungs- und Dienstleistungfreiheit. Mit dem Urteil stellt der EuGH auch das staatliche Glücksspielmonopol infrage; Online-Wettanbieter schöpfen Hoffnung.

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Der Europäische Gerichtshof hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil die Rechte privater Wettanbieter gestärkt und wird damit auch die deutsche Diskussion um das staatliche Glücksspielmonopol neu entfachen (Az: C-338/04). Die EU-Richter haben entschieden, dass eine beschränkte Konzessionierung von Wettbüros und die Strafandrohung gegen Betreiber einer Annahmestelle ohne Konzession gegen die im EU-Recht verankerte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Die Richter in Luxemburg hatten auf Antrag italienischer Gerichte darüber zu entscheiden, ob das in Italien verhängte Verbot unkonzessionierter Wettbetriebe mit dem EU-Recht vereinbar sei. In Italien mussten sich drei Männer verantworten, die unkonzessionierte Annahmestellen für den inzwischen von einem Konkurrenten übernommenen englischen Wettanbieter Stanleybet betrieben hatten. Das britische Unternehmen war an der Londoner Börse notiert und allein deshalb von der Konzessionserteilung in Italien ausgeschlossen. Sie operierten mit einer englischen Lizenz der Stadt Liverpool. Das Verfahren wird nach dem Namen eines der Angeklagten "Placanica"-Verfahren genannt.

In Italien wird eine Konzession nach derzeitiger Rechtslage nur bei gleichzeitiger Vorlage einer polizeilichen Genehmigung und nicht an öffentlich gehandelte Unternehmen erteilt. Zudem ist die Anzahl der staatlichen Genehmigungen begrenzt. Der EuGH billigt den Mitgliedsstaaten zwar eine Kontrolle des Glücksspiels im Sinne staatlicher Ziele (Kriminalitätsbekämpfung, Suchtprävention) zu, legt dabei aber Wert auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Der Ausschluss einer Kapitalgesellschaft von der Konzessionierung verstoße gegen EU-Recht, heißt es in der Entscheidung (PDF-Dokument). Das Gericht bezweifelt zudem, ob eine Begrenzung der Konzessionen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, zumal Italien eine expansive Strategie verfolge, um Spieler zum Wechsel von illegalen zu legalen Glücksspielen zu bewegen. Nun sollen die italienischen Gerichte erörtern, ob für die staatliche Kontrolle tatsächlich eine limitierte Konzessionierung erforderlich ist. Italien wurde zudem aufgefordert, ein mit EU-Recht konformes Verfahren zu entwickeln. In der Zwischenzeit dürfe aufgrund der Rechtswidrigkeit des Genehmigungsverfahrens eine fehlende Konzession nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Betreiber führen.

Während Placanica und seine Mitangeklagten angesichts drohender Haftstrafen von bis zu drei Jahren erleichtert sein dürften, wird das Urteil auch in Deutschland für Wirbel sorgen. Auch wenn das Gericht die italienischen Beschränkungen nicht wie von der Wettbranche erhofft komplett für rechtswidrig erklärt hat, so sprechen sich die Richter immerhin klar gegen den Ausschluss bestimmter Bewerber von der Konzessionierung aus. Genau das sei hierzulande aber mit der derzeit diskutierten Neufassung des Lotto-Staatsvertrages und der Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols beabsichtigt, monieren nicht nur Branchenvertreter. Der von 15 der 16 Bundesländer trotz teilweiser europarechtlicher Bedenken gebilligte Staatsvertrag sieht eine Verlängerung des staatlichen Glücksspielmonopols bis Ende 2011 vor.

Der neue Staatsvertrag war nach einem Urteil des Bundesverfassungerichts notwendig geworden, nach dem das staatliche Wettmonopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat die Spielsucht glaubhafter als bisher bekämpfe. Andernfalls müssen auch private Anbieter als Veranstalter von Sportwetten zugelassen werden. Um das staatliche Monopol zu stützen, ist auch ein Verbot von Glücksspielen im Internet vorgesehen. Lottowerbung im Fernsehen und per Telefon soll ganz verboten werden. Die geplante Umsetzung dieses Entwurfes "sollte nun in weite Ferne gerückt sein", bewertet der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Detlef Parr, das Urteil. Die EU-Kommission, die derzeit übe den neuen Staatsvertrag zu befinden habe, könne "das heutige Urteil nicht unberücksichtigt lassen". Parr fordert daher die Vorlage eines "europakonformen Staatsvertrags". Der könne ein Nebeninander von staatlichen und privaten Anbietern vorsehen, wie es der Vorschlag aus Schleswig-Holstein vormache.

Auch die privaten Wettanbieter sehen sich durch das Urteil gestärkt. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat die Entscheidung des EuGH als klares Signal an die Länder in Deutschland gewertet, sich bei dem zurzeit in Vorbereitung befindlichen Staatsvertrag auf ein reguliertes Nebeneinander von privaten und staatlichen Wettanbietern festzulegen. Der EuGH habe den Ausschluss bestimmter Wirtschaftsteilnehmer als unverhältnismäßig bewertet. "Der Europäische Gerichtshof hat den Verfechtern von Staatsmonopolen deutlich gemacht, dass sie gegenüber der privaten Konkurrenz dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterworfen sind. Der Willkür deutscher Politiker ist hiermit Einhalt geboten worden", fasst Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost, das Urteil zusammen. Auch der Anbieter bwin wird sich über das Urteil freuen. Der Freistaat Sachsen hatte dem Unternehmen eine 1990 erhaltene Lizenz wieder entzogen, um das staatliche Monopol durchzusetzen. Unter Hinweis auf das Urteil des Verfassungsgerichts erlaubte das Dresdner Verwaltungsgericht den Wettbetrieb bis zur Klärung der Rechtslage. (vbr)