ITU-Konferenz gibt Frequenzen für mobiles Fernsehen frei

Erste Detailergebnisse, die nun von der Regional Radiocommunication Conference bekannt werden, beinhalten die Nutzung von Frequenzbereichen für das mobile Fernsehen via DVB-H oder DMB in Deutschland.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Weichen für das digitale mobile Fernsehen in Deutschland wurden auf der Regional Radiocommunication Conference (RRC06) gestellt, die Mitte Mai bis Mitte Juni dieses Jahres das Ende für die Frequenznutzung mit analoger Rundfunktechnik einläutete. Bislang wurden keine Details veröffentlicht, laut Bundesnetzagentur konnten die deutschen Anträge und Vorhaben aber umgesetzt werden. Die Behörde will die Ergebnisse erst "in nächster Zeit" veröffentlichen.

Wie heise online von Beteiligten erfahren konnte, stehen im Ergebnis in den VHF- und UHF-Frequenzbereichen Kanalkontingente zur Verfügung. Es handelt sich um sieben flächendeckende DVB-T-Abdeckungen in den UHF-Bändern IV und V (zeitlich gestaffelt) sowie eine DVB-T-Abdeckung und drei T-DAB-Abdeckungen im VHF-Band III. Eine DVB-T-Versorgung (ca. 13 MBit/s) überträgt drei bis vier Fernsehprogramme (zu je ca. 3 MBit/s), eine DAB-Abdeckung ermöglicht heute fünf bis sechs Radioprogramme. Während der RRC-06-Konferenz sollten mögliche zukünftige Nutzungen wie DVB-H oder DMB nicht in die Diskussion gebracht werden, um die Verhandlungen nicht zusätzlich zu erschweren. Doch wurde berücksichtigt, dass andere Mechanismen, die dieselbe physikalische "Maske" haben, grundsätzlich auch umsetzbar sind. Damit darf auf den DVB-T-Bedeckungen DVB-H und auf den T-DAB-Bedeckungen auch DMB realisiert werden.

Jörg-Peter Jost, Leiter der Arbeitsgruppe DVB-T in der Deutschen TV-Plattform, erklärte gegenüber heise online: "Die Frequenzkontingente sind nun mit sehr gutem Abschluss für Deutschland ausverhandelt. Jetzt muss man sie in einem Nutzungskonzept zur Anwendung bringen." Für DVB-T bedeute dies für die nahe Zukunft, dass einige heute in Betrieb befindliche DVB-T-Kanäle zu ändern seien, um die mit den Nachbarländern festgelegte neue Frequenzsituation abzubilden. Jost meinte weiter: "Dies werden wir bis zum Abschluss der DVB-T-Umstellung Ende 2008 zu berücksichtigen haben." Bei der ARD stellt sich derzeit die Frage, ob dabei ein Wechsel der DVB-T-Dienste von VHF auf UHF vollzogen wird. Erfahrungen im VHF-Band haben gezeigt, dass es aufgrund des so genannten Man-Made-Noise im Wohnungsbereich oft zu Problemen beim Empfang kommt. Laut Jörg-Peter Jost befindet sich die ARD, die als einziger Netzbetreiber solche Kanäle zugeordnet bekommen hatte, dazu in der Abstimmung.

Die diversen Mitspieler auf dem deutschen Frequenzmarkt verfolgen verschiedene Ideen und Ansprüche. Die vier großen Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 setzen auf flächendeckenden Bedarf bei DVB-H. Einige Bundesländer wiederum stellen sich digitales mobiles Fernsehen und Radio mittels DMB vor. Eine Erweiterung von DAB mit DMB ist aus Sicht der ARD gut vorstellbar. Demnächst wird also zu klären sein, wie die verfügbaren Kanäle genutzt werden, wer was anmeldet und in welchem Verfahren die Frequenzvergabe umgesetzt wird. Noch ist das Frequenznutzungskonzept in der Entwicklung, bislang wurden keine Beschlüsse getroffen. Erste Ergebnisse sind Ende des Jahres zu erwarten.

Noch fehlt eine Analyse, was das mobile Broadcasting in den verschiedenen Frequenzbereichen in unterschiedlichen Netzstrukturen flächendeckend kosten wird. Die Interessenslage der einzelnen Player erklärt sich auch aus der Historie: Die Netzbetreiber, die DAB-Strukturen aufgebaut haben, sehen Synergieeffekte in DMB-Anwendungen – und umgekehrt. Gleichwohl haben sowohl DVB-H als auch DMB ihre Vorteile: DVB-H ist eher für bundesweite Dienstangebote prädestiniert. Mit DMB lassen sich vorteilhaft regionale Ausstrahlungen realisieren. Auf absehbare Zeit wäre der Empfang von DVB-H und DMB in einem einzigen Gerät möglich – die hierfür notwendigen integrierten Chipsätze sind keine Frage der Machbarkeit, beeinflussen jedoch über ihren Preis und den Stromverbrauch letztlich die Endgeräte und die Akzeptanz der Nutzer.

ARD und ZDF legen Wert darauf, dass ein Verfahren unter Beteiligung der Länder und Landesmedienanstalten in die Wege geleitet wird. Die Länder sind zuständig für terrestrische Frequenzen und die Formulierung des Bedarfs. Die notwendigen Kapazitäten werden geplant und von potenziellen Netzbetreibern beantragt. Letztlich melden sie ihr Interesse bei der Bundesnetzagentur an, die wiederum für eine Zuordnung unter telekommunikationsrechtlichen Bedingungen verantwortlich ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Interesse, dass dieses etablierte Belegungsprivileg der Länder weiter gewahrt bleibt.

Die Nutzung der "digitalen Dividende" bei der Frequenznutzung wird vermehrt unter der Anwendung geänderter Vergabeverfahren diskutiert. Der Verband privater Rundfunk und Telekommunikation, VPRT, etwa verlangt "ein medienrechtlich haltbares und marktorientiertes einheitliches Vergabe- und Ausschreibungsverfahren" von Frequenzen für DVB und DMB. Der Verband befürchtet, dass unabgestimmte Vergabeverfahren in einigen Bundesländern eine "einheitliche Nutzung der Frequenzen zur erfolgreichen Umsetzung marktgerechter Geschäftsmodelle unmöglich" machen. ARD und ZDF betonen jedoch, dass der Rundfunk wie bisher Vorrang haben solle vor neuen Bedürfnissen aus der Telekommunikationsbranche.

Vodafone-Pressesprecher Heiko Witzke erklärte gegenüber heise online: "Wir sind daran interessiert, bundesweit Zuteilungen zu bekommen. Alles andere wäre dem Kunden nicht zu vermitteln und dem Erfolg des Produkts abträglich." Die Frequenzen müssten bundesweit einheitlich vergeben werden, die Vergabe nur in einzelnen Bundesländern nütze wenig. Die vier Mobilfunkbetreiber planen derzeit ein gemeinsames Betreibermodell, um eine technische Plattform für die Programmverteilung aufzubauen und das Sendernetz zu finanzieren. Derzeit führt das Bundeskartellamt eine von den Netzbetreibern angeregte Vorprüfung durch. Ein rechtswirksames Fusionskontrollverfahren findet gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)