Netflix-Chef wirft Comcast Verstoß gegen Netzneutralität vor

Der US-Kabelnetzbetreiber halte sich nicht an das Prinzip des offenen Internets, klagt Reed Hastings von der Online-Videothek. Er moniert, dass Comcast die Nutzung der eigenen Plattform Xfinity bevorzugt behandelt.

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Reed Hastings, Chef der Online-Videothek Netflix, hat Comcast eines neuen Verstoßes gegen die Netzneutralität bezichtigt. Der US-Kabelnetzbetreiber halte sich nicht an das Prinzip des offenen Internets, da er die Nutzung der eigenen Plattform Xfinity bevorzugt behandle, moniert der Firmengründer in einem Beitrag auf Facebook. So werde beim Rückgriff auf Streaming-Angebote externer Anbieter die in Anspruch genommene Bandbreite gezählt und dem monatlichen Limit in Höhe von 250 GByte angerechnet. Schaue man sich Filme über Xfinity an, werde dies dagegen nicht vom Verbrauchsguthaben abgezogen.

Er habe am zurückliegenden Wochenende auf seiner Xbox vier Video-Applikationen ausprobiert, zu denen neben den Apps von Comcast und Netflix auch die Anwendungen HBO Go und Hulu gehört hätten, erläutert Reed. Das Ansehen einer Serienfolge über das Programm des zuletzt genannten Anbieters in der Nacht von Samstag auf Sonntag habe dabei sein Datenvolumen für April um rund 1 GByte geschmälert. Hätte er dieselbe Sendung über Xfinity gesehen, wäre dies nicht der Fall gewesen. "Dasselbe Gerät, dieselbe IP-Adresse, dasselbe WLAN und dieselbe Internetverbindung, aber eine ganz andere Behandlung bei der Anrechnung auf die Datengrenze", empört sich der Netflix-Boss. "Wie soll man das als neutral bezeichnen?"

Die Organisation Free Press hatte Comcast schon im Vorfeld für die abweichende Handhabung firmeneigener Programme kritisiert. Der Kabelnetzbetreiber verschaffe sich damit einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Videodiensten im Internet, monierte die Vereinigung. Offenbar erlaubten die Leitlinien der Federal Communications Commission (FCC) für das offene Internet derartige Tricks. Dies zeige erneut, dass die US-Regulierungsbehörde ihr Versprechen, die Netzneutralität zu gewährleisten, nicht einhalten könne.

Comcast hat sich schon mehrfach Beschwerden eingehandelt, es mit Vorgaben zum offenen Internet nicht genau zu nehmen. Die FCC mahnte den Konzern 2008 wegen einer Filesharing-Blockade ab. Der Anbieter ging gegen die damit verknüpften Sanktionen gerichtlich vor und konnte im Berufungsverfahren erreichen, dass die Auflagen für nichtig erklärt wurden. Die Anweisungen hätten damals keine klare rechtliche Grundlage gehabt, urteilten die Richter. Ende 2010 warf der US-Backbone-Provider Level 3 Communications Comcast vor, gegen die inzwischen neu formulierten FCC-Prinzipien zur Netzneutralität zu verstoßen. In dem Streit ging es um eine Gebühr für die Übertragung von Online-Videos und anderer Inhalte. (ssu)