Thüringen und Bayern beharren auf Amtsgeheimnis

Die SPD im thüringischen Landtag hat einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz wegen Blockade durch die CDU zurückgezogen, während auch in der Stadt München eine Satzung für mehr Akteneinsicht gescheitert ist.

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Entgegen dem Trend beim Bund und in zahlreichen Ländern bleiben Thüringen und Gemeinden in Bayern zunächst weiter dem Grundsatz des Amtsgeheimnisses verhaftet. So hat die SPD-Fraktion im thüringischen Landtag ihren Entwurf (PDF-Datei) für ein Informationsfreiheitsgesetz des Landes nach langem Streit mit der CDU wieder zurückgezogen. Mit dem Vorschlag wollten die Sozialdemokraten ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für alle Bürger schaffen, um ihnen einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen der Behörden von Land und Kommunen zu gewähren sowie die Transparenz in der Verwaltung zu fördern. Der Münchner Stadtrat hat zudem vergangene Woche einen Antrag der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) zur Schaffung einer Satzung für Informationsfreiheit für die bayerische Landeshauptstadt abgelehnt. Damit haben die Münchner Bürger auch künftig keine Möglichkeit, tiefere Blicke in die Aktenschränke der Stadtverwaltung zu werfen.

In Thüringen hat die oppositionelle SPD der allein regierenden CDU schon seit einiger Zeit eine Abwehrhaltung bei der Informationsfreiheit vorgeworfen. Nun erklärten die Genossen, dass die Christdemokraten den Entwurf in den parlamentarischen Ausschüssen weitgehend verwässert hätten. Eine Zustimmung sei so nicht mehr möglich, da vom ursprünglichen Anliegen angesichts zu breiter Ausnahmen kaum noch etwas übrig geblieben wäre. Schon der SPD-Entwurf sah vor, unter anderem "öffentliche Belange", den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess, das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder personenbezogene Daten besonders vor einem Informationszugang zu schützen. Zuvor war bereits 2002 ein Anlauf der SPD für ein Informationsfreiheitsgesetz im thüringischen Landtag gescheitert.

Lange Gesichter gibt es auch bei den Befürwortern eines Akteneinsichtsrechts im Süden. "Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung sind unablässig in einer Demokratie", betonte ein Sprecher des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern nach der Entscheidung im Münchner Stadtrat. "Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde". Der Vereinigung gehören unter anderem die Organisationen Mehr Demokratie, Transparency International Deutschland (TI), Humanistische Union, der Bayerische Journalistenverband sowie die ÖDP an. Diese hatten sich erhofft, dass die Stadt München mit einer Informationsfreiheitssatzung "Vorbild im Hinblick auf eine moderne Demokratie für ganz Bayern" werden würde.

"Nur ein kleiner Lichtblick" ist für Heike Mayer von TI die Tatsache, dass der Stadtrat einen Ergänzungsantrag der Grünen mehrheitlich angenommen hat. Dieser fordert die bayerische Staatregierung auf, ein Informationsfreiheitsgesetz mit Regelungen auch für Kommunen zu erlassen. Inwieweit diese Forderung Aussicht auf Erfolg hat, bleibt jedoch äußerst fraglich. Schließlich lehnte die CSU im bayerischen Landtag bereits vor neun Monaten zwei Gesetzentwürfe ab, die öffentliche Stellen in Bayern darauf verpflichtet hätten, die bei ihnen vorhandenen Informationen für jedermann zugänglich zu machen. Acht Bundesländer haben derweil bereits eigene entsprechende Informationsfreiheitsgesetze erlassen und bieten ihren Bürgern so ein erweitertes Kontroll- und Mitgestaltungsrecht.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (vbr)