Bwin (Betandwin) wehrt sich gegen Verbot

Nach dem Lizenzentzug durch die sächsische Landesregierung hat der Sportwettenanbieter Bwin vor dem Verwaltungsgericht Dresden Widerspruch gegen das Gewerbeverbot eingelegt.

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Der Sportwettenanbieter Bwin (früher Betandwin) wehrt sich wie angekündigt mit rechtlichen Mitteln gegen den Lizenzentzug. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Dresden fristgerecht Widerspruch gegen das von der sächsischen Landesregierung verfügte Gewerbeverbot eingelegt. Mit Eilanträgen auf einstweiligen Rechtsschutz will Bwin erreichen, dass der Vollzug des Verbotes und Strafmaßnahmen bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden.

Das Gericht hat dem Regierungspräsidium Chemnitz als Vertreter des Landes Sachsen eine Woche Zeit gegeben, sich zu dem Antrag zu äußern und gebeten, vom sofortigen Vollzug zunächst abzusehen. Sollte das Regierungspräsidium dem folgen, hätte Bwin wieder etwas Zeit gewonnen. Denn das Gericht rechnet angesichts der komplexen Rechtslage nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung.

Das Land Sachsen hatte Bwin die Geschäftsausübung untersagt und dem Wettanbieter damit faktisch die 1990 noch von der DDR-Regierung erlangte Lizenz entzogen. Dabei verwiesen die Sachsen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem sie das Wettmonopol bestätigt sahen. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass die derzeitige Praxis in Deutschland ein staatliches Monopol nicht rechtfertigen würde, wenn nicht gleichzeitig wirksame Maßnahmen zur Suchtprävention unternommen würden. Das Monopol hatten sie aber nicht sofort für nichtig erklärt, sonder eine befristete Übergangslösung geschaffen.

Unterdessen darf Bundesligist VfB Stuttgart weiter mit dem Premiumpartner Bwin werben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einem entsprechenden Eilantrag des Vereins statt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem VfB im Hinblick auf das sächsische Verbot untersagt, für einen Anbieter unerlaubter Sportwetten zu werben. Für das Stuttgarter Gericht sei die Geschäftstätigkeit von Bwin nach dem Verbot zwar grundsätzlich illegal, im Lichte der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangslösung und der europäischen Niederlassungsfreiheit blieben aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots. (vbr)