Buchhandel macht gegen Urheberrechtsverletzungen mobil

Die Arbeitsgruppe Piraterie im Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat zur Leipziger Buchmesse Aktionen unter dem Aufhänger "Kopieren ist keine Kunst" im Rahmen der übergreifenden Kampagne "Nur Original ist legal" gestartet.

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Die Arbeitsgruppe Piraterie im Börsenverein des Deutschen Buchhandels will zur Leipziger Buchmesse Aktionen unter dem Aufhänger "Kopieren ist keine Kunst! Ich respektiere Künstler und kaufe original" im Rahmen der übergreifenden Kampagne "Nur Original ist legal" starten. In den Veranstaltungsforen des Branchentreffs und auf weiteren rund 100 Veranstaltungen von "Leipzig liest" sollen vom 22. bis 25. März mit dem Slogan geschmückte Plakate, Postkarten und Aufkleber angebracht und verteilt werden. Kooperationspartner ist die Buchmesse selbst.

Dem Börsenverein geht es mit der Initiative hauptsächlich um die Aufklärung der Leser und Nutzer. Diese sollen besser darüber informiert werden, "was beim Kopieren erlaubt und was nicht erlaubt ist". Sie sollen sich etwa damit auseinandersetzen, dass die "aktive Teilnahme an Online-Tauschbörsen strafbar" sein kann. "Geistiges Eigentum hat einen Wert und einen Preis. Diese Botschaft wollen wir mit der Aktion den Lesern und Hörern vermitteln", begründet Cornelia Waldenmaier, Referentin elektronisches Publizieren im Börsenverein und Koordinatorin der Arbeitsgruppe Piraterie, den Schritt. Unabhängigere Informationen über Urheber- und Nutzerrechte im digitalen Medienbereich lassen sich auf der mit dem Grimme Online Award ausgezeichneten Plattform iRights.info finden.

Die Arbeitsgruppe Piraterie setzt sich seit 2005 für die Erprobung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM), Abrechnungs- und Vertriebssystemen, die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und für einen Bewusstseinswandel bei Surfern und Zugangsanbietern ein. Auf ihren Online-Seiten definiert sie "Piraterie" als "unerlaubte Verwertung von Musik- oder Textdarbietungen, vor allem also die unbefugte Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern und Audiodateien". Sie beklagt, dass mit der zunehmenden Verbreitung von CD-Brennern die Tonträgerpiraterie "eine neue Form angenommen" habe. Auch wer zu Hause nur ein paar CDs an seinem Computer kopiere und anschließend etwa in Online-Auktionshäusern zum Verkauf anbiete, betätige sich als "Pirat". Dies gelte auch für Nutzer, die ein Buch einscannen und die so entstandene PDF-Datei bei eBay verkaufen würden. Davon grenzt die Arbeitsgruppe die nicht-physische "Internet-Piraterie" ab, bei der etwa Audiodateien von Hörbüchern online zum Herunterladen zugänglich gemacht werden, ohne die Rechteinhaber vorher um ihre Einwilligung zu fragen.

Zur Frankfurter Buchmesse im Herbst setzte sich der Börsenverein für einen schrankenlosen Auskunftsanspruch gegen Provider ein, wie ihn jetzt auch der Bundesrat zur leichteren Enttarnung von Urheberrechtsverletzern gefordert hat. Eine weitere, bereits in die Jahre gekommene und heftig umstrittene Kampagne in diesem Bereich läuft bei der Filmindustrie unter dem Aufhänger "Raubkopierer sind Verbrecher". (Stefan Krempl) / (pmz)