Patentverwerter erwirkt Verkaufsverbot für Handys von HTC und Nokia

Der deutsche Patentverwerter IPCom hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Mobilfunkkonzerne erwirkt, die bestimmte Handys der Hersteller Nokia und HTC nicht mehr verkaufen dürfen.

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Der deutsche Patentverwerter IPCom hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Mobilfunkanbietern T-Mobile und Vodafone untersagt, bestimmte Handys der Hersteller HTC und Nokia zu verkaufen. Die Verfügung gegen T-Mobile bestätigte ein Telekom-Sprecher am Dienstag gegenüber dpa. Das Verbot gelte allerdings nur für den Geschäftskundenvertrieb, Privatkunden seien nicht betroffen.

In dem Rechtsstreit geht es um ein ursprünglich von Bosch für den UMTS-Standard entwickeltes Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einem Telekommunikationskanal. IPCom hatte die Mobilfunk-Patente von Bosch im Jahr 2007 übernommen. Der Verwerter wirft den Herstellern HTC und Nokia in verschiedenen internationalen Gerichtsverfahren vor, das strittige Patent mutwillig zu verletzen. Die Handyhersteller argumentieren dagegen, eine andere Technik einzusetzen. Das wiederum ist nach Ansicht von IPCom bei einem standardkonformen Gerät nicht möglich.

Mit dieser Argumentation war IPCom andernorts bereits erfolgreich. Zuletzt hatte Nokia vor dem Landgericht Mannheim eine Schlappe hinnehmen müssen. Auch gegen HTC hatte sich IPCom vor Gericht schon behauptet. Der Patentverwerter war zudem gegen den Handel vorgegangen, um den Druck auf die Hersteller zu erhöhen, ein Lizenzabkommen einzugehen. Auch die nun in Düsseldorf erwirkte Verfügung richtet sich nicht gegen die Hersteller selbst, sondern den wichtigen Vertriebskanal über die Netzbetreiber.

Die Handyhersteller geben allerdings nicht klein bei. Sie betonen, die fragliche Technik nicht mehr einzusetzen. Nokia bedauerte am Dienstag gegenüber dpa, "dass die deutschen Gerichte nicht verstanden haben, dass unsere aktuellen Produkte die von IPCom angeführte Technologie nicht mehr beinhalten". Der Konzern werde Schritte ergreifen, um dieses "Missverständnis" zu korrigieren. Auch die Telekom prüft die Entscheidung und die nächsten Schritte.

Das weitere Vorgehen der Handyhersteller wird auch von zwei Grundsatzentscheidungen abhängen, die in der Frage der strittigen Patente noch anstehen. Das Europäische Patentamt (EPO) berät in dieser Woche über einen Antrag, das Patent für nichtig zu erklären. Das zugrundeliegende Bosch-Patent hatte das Deutsche Patentamt in einer Entscheidung vom Dezember 2010 zwar bestätigt, aber deutlich eingeschränkt. Gegen diese Entscheidung läuft noch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (vbr)