Oberlandesgericht: Zustimmung zu MobilCom-HV-Beschluss unwirksam

Der Vertrag mit France Telecom, der das Ăśberleben des damals angeschlagenen Unternehmens sicherte, konnte aber laut Urteil auch durch den Vorstand mit Wirkung fĂĽr die Gesellschaft abgeschlossen werden.

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  • dpa

Das Oberlandesgericht Schleswig hält die Zustimmung zu einem Hauptversammlungsbeschluss der damaligen MobilCom AG aus dem Jahr 2003 für unwirksam (AZ: 5 U 57/04). Das Gericht habe in seiner Entscheidung vom Donnerstag formale Fehler bemängelt, teilte Mobilcom mit. "Die Wirksamkeit des Vertrages mit France Telecom ist nicht davon betroffen", sagte ein Mobilcom-Sprecher.

Das machte auch das Gericht deutlich: Der Vertrag mit France Telecom, der das Überleben des damals angeschlagenen Unternehmens sicherte, konnte laut Urteil durch den Vorstand mit Wirkung für die Gesellschaft abgeschlossen werden. Allerdings sei für diesen Schritt der Vorstand nunmehr selbst verantwortlich und könne sich nicht auf eine Zustimmung der Hauptversammlung berufen, berichtete Richter Michael Blöcher. Gegen HV-Beschlüsse waren damals Klagen eingereicht worden. Das Unternehmen will die Entscheidung des Gerichts prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der OLG-Senat begründete die Unwirksamkeit der Zustimmung damit, dass die Aktionäre vom Vorstand über die Tragweite des so genannten "MC Settlement Agreements" (MCSA) nicht hinreichend informiert worden seien. Die Aktionäre hätten über ein dem UMTS-Projekt zu Grunde liegendes Vertragswerk unterrichtet werden müssen. Nach Auffassung des OLG reichte es nicht aus, dass dieses umfangreiche Vertragswerk lediglich zeitweise auf der Hauptversammlung in englischer Sprache auslag. Eine Auslage in deutscher Übersetzung und eine bessere Unterrichtung bereits bei der Einladung zum Aktionärstreffen wären demnach notwendig gewesen. Die Bestellung eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds erachtete das OLG für wirksam.

France Telecom hatte sich im März 2000 an dem Mobilfunkunternehmen beteiligt und zugesagt, bis zu 10 Milliarden Euro in den Ausbau des Mobilfunkstandards UMTS zu investieren. Später trat France Telecom von dem Vorhaben zurück. Der Büdelsdorfer Konzern geriet dadurch an den Rand der Pleite. In einem Vergleich verpflichteten sich die Franzosen zur Übernahme von 7,2 Milliarden Euro Schulden. (dpa) / (jk)