Kompromiss im Streit um Tagesschau-App gescheitert

Im Streit um die Internet- und Mobilaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender sind die Bemühungen um einen Kompromiss zwischen ARD/ZDF und den Verlegern gescheitert. Nun soll die Justiz entscheiden.

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Im Streit um die Internet- und Mobilaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender sind die Bemühungen um einen Kompromiss zwischen ARD/ZDF und den Verlegern gescheitert. Die Zeitungsverleger wollen den Disput nun wie geplant vom Landgericht Köln klären lassen, teilte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Montag in Berlin mit.

Acht Zeitungsverlage hatten im Juni vergangenen Jahres in Köln gegen die Tagesschau-App der ARD geklagt. Das Gericht hatte die Streitparteien allerdings zu einem Kompromiss gedrängt. Nachdem es zu Beginn des Jahres noch nach einer Einigung ausgesehen hatte, sind es nach Angaben der Verleger nun die Öffentlich-Rechtlichen, die von einer "unterschriftsreif ausverhandelten Gemeinsamen Erklärung abrücken".

In dem Streit geht es um die Frage, ob die Tagesschau-App zu viel Textbeiträge enthält und damit als "presseähnliches Erzeugnis" gelten muss. Die Verleger argumentieren, das solche Angebote nicht durch den Grundversorgungsauftrag der Sender abgedeckt seien. Aus dem Gebührentopf gespeiste Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen würden den Markt verzerren.

In dem Anfang des Jahres ausgehandelten Kompromiss waren ARD und ZDF auf die Verleger zugegangen und wollten sich verpflichten, "kein funktionales Äquivalent zu den text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen" anzubieten. Diese Linie traf aber innerhalb der Anstalten auf heftigen Widerstand. Insbesondere die Online-Abteilungen der ARD-Sender wandten sich gegen die befürchteten "weitreichenden negativen Auswirkungen" der Vereinbarung mit den Verlagen.

Für die Verlage liegt die Schuld bei den Sendern. "Wir sind enttäuscht", sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen. "Nach mehreren konstruktiven Gesprächsrunden" stehe die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser offenbar bei der Frage der Textangebote nicht hinter dem Verhandlungsergebnis. "Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist."

[Update: Die ARD betonte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, der Senderverbund sei bereit, weiter zu verhandeln. Bei einem Punkt seien aus Sicht von ARD und ZDF noch Änderungen wünschenswert, erklärte die ARD, nannte aber keine Einzelheiten. Die Fortführung des Gerichtsverfahrens stehe nicht im Widerspruch zu einer möglichen gemeinsamen Erklärung. Auch das ZDF erklärte, der Sender sei an einer Einigung interessiert, der Fernsehrat wolle sich Anfang Juli mit dem Thema befassen.]

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen seit dem im Juni 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Sendungen nach sieben Tagen wieder aus dem Netz nehmen. "Presseähnliche Angebote" sind nur mit einem eindeutig ausgewiesenen Sendungsbezug zulässig. Darüber hinaus werden alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem dreistufigen Test unter anderem daraufhin überprüft, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind. (vbr)