Ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern
Nach Angaben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, wurden seither 36 Beschwerden eingereicht. Meist hielten Behörden gesetzlich vorgeschriebene Fristen nicht ein.
Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann, 36 Beschwerden eingereicht worden. Das IFG gibt den Bürgern im nordöstlichsten Bundesland seit Ende Juli 2006 unter anderem das Recht, Akten zu Beschlüssen und Vorgängen in öffentlichen Verwaltungen und Behörden einzusehen, wie es in anderen Ländern schon seit längerem der Fall ist. In den USA beispielsweise gibt es bereits seit 1966 den so genannten Freedom of Information Act (FOIA), mehrere tausend Beamte kümmern sich nur um die Bearbeitung von FOIA-Anträgen. In Mecklenburg-Vorpommern können dem Bürger für eine Akteneinsicht wegen des "außergewöhnlichen Vorbereitungsaufwands" allerdings Kosten von bis zu 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Auf deutscher Bundesebene trat das Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft.
Die meisten Petitionen in Mecklenburg-Vorpommern hatten offenbar den Hintergrund, dass ordnungsgemäß eingereichte Anträge auf Auskunft von den Behörden nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen beschieden wurden. Auch versäumten es die Behörden wiederholt, darauf hinzuweisen, dass in komplexeren Fällen die Frist laut § 11 Abs. 2 IFG M-V ausgedehnt werden kann. Die Antragsteller müssen in einem solchen Fall schriftlich von der Behörde über die Verlängerung und deren Gründe informiert werden. Thematische Schwerpunkte der strittigen Auskunftsbegehren waren laut Neumann Einsichtnahmen in Preiskalkulationsunterlagen von Energieversorgern sowie in Bauunterlagen, verzögerte Bearbeitungen von Genehmigungsverfahren oder auch Kosten für den Bush-Besuch im vergangenen Sommer in der Heimat von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene gibt es auch in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen und im Saarland.
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