Oracle gegen Google: Richter kassiert Teile der Jury-Entscheidung

Im Android-Streit von Oracle gegen Google hat der zuständige Richter in Kalifornien eine Entscheidung der Geschworenen aufgehoben. Google soll doch Oracles Rechte durch direktes Kopieren von acht Java-Dateien verletzt haben.

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Von
  • Christian Kirsch

Der auf einer Klage von Oracle beruhende Rechtsstreit um Urheberrechts- und Patentverletzungen durch Googles mobiles Betriebssystem Android geht auch nach der Entscheidung der Geschworenen vom Montag, dem 7. Mai, weiter. Die Jury des Gerichts im nördlichen Kalifornien hatte für acht Dateien, deren Code direkt von Java stammte, keine Rechtsverstöße erkannt. Richter William Alsup hob diese Entscheidung nun auf Antrag von Oracle auf, das die Rechte an Java hält.

Anders als die Geschworenen sieht Alsup das direkte und unstrittige Kopieren der acht Files nicht durch die "De minimis"-Erlaubnis (etwa "Geringfügigkeit") des US-Rechts gedeckt. Nach dieser Regelung ist die geringfügige unerlaubte Verwendung von Gütern fremden geistigen Eigentums zulässig.

In seinem Beschluss (PDF) erläutert Alsup, die Beweisaufnahme habe ergeben, dass Google acht Java-Dateien dekompiliert und jeweils vollständig kopiert habe. "Keine vernünftige Jury kann zu dem Urteil kommen, dass das Kopieren ganzer Dateien geringfügig ist." Googles Einwand, die Dateien hätten nur zu Testzwecken gedient und unterlägen deshalb der "De minimis"-Klausel, überzeuge nicht.

Alsup folgte damit der Argumentation des von Oracle geladenen Zeugen John Mitchell. Der Stanford-Professor hatte ausgesagt, dass das Verwenden zum Testen nicht "geringfügig" sei. Es habe nichts Entscheidungsrelevantes gegeben, was dem widersprochen habe, schreibt Alsup weiter. Außerdem gehe es bei der Entscheidung über die "De minimis"-Regel darum, welche Rolle die kopierten Daten für den Kläger spielten.

Grundlage für die jetzige Entscheidung ist ein "Judgment as a Matter of Law". Einen solchen Beschluss des Richters kann eine Prozesspartei verlangen, wenn nach ihrer Meinung eine "vernünftige" (reasonable) Jury aufgrund der Beweise nur zu einer bestimmten Entscheidung kommen könnte.

Unabhängig von Alsups Beschluss in dieser Teilfrage kann es jedoch einen weiteren Prozess zwischen Oracle und Google über die Urheberrechtsfragen geben. Da die Jury sich in einer Frage nicht einigen konnte, hat Google den Prozessabbruch ("Mistrial") und eine Neuverhandlung der Copyright-Aspekte beantragt.

Anfang 2011 hatte der deutsche Patentexperte Florian Müller, der seit kurzem Oracle berät, sechs der jetzt im Verfahren behandelten kopierten Dateien im Android-Code entdeckt. Damals hatte ihm unter anderem Ed Burnett von ZDNet widersprochen. Er verwies darauf, dass es sich nur um Testdateien handele. (ck)