Oracle gegen Google: Richter soll selbst entscheiden

Im Verfahren um angeblich durch Android verletzte Java-Urheberrechte und -Patente haben beide Parteien das Gericht aufgefordert, die Entscheidung über die Patentverletzungen nicht den Geschworenen zu überlassen.

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Von
  • Christian Kirsch

In seltener Einigkeit fordern Oracle und Google am Ende der zweiten Phase ihres Prozesses Richter William Alsup auf, selbst über Patentverstöße zu entscheiden. Während Google seinen Antrag auf eine Entscheidung nach Gesetzeslage ("Judgement as a matter of law") ausführlich begründet, skizziert Oracle seine Argumente nur (PDF). Es beruft sich dabei im Wesentlichen darauf, dass eine "vernünftige" Jury zu dem Schluss kommen müsse, Google habe die Patente RE38104 und 6061520 verletzt.

Google hingegen führt aus, Oracle habe keine Handlungen bewiesen, die als Patentverstöße gelten. Auch den Verkauf der betroffenen Software (gemeint ist Android) habe der Kläger nicht nachweisen können. Im Weiteren habe Oracle kein "literal infringement", sondern höchstens eine Verletzung der Patente "under the doctrine of equivalence" gezeigt. Diese beiden Begriffe des US-Rechts beschreiben, ob ein Patent direkt Anspruch für Anspruch ("literal") oder nur durch ein ähnliches Vorgehen ("equivalence") verletzt wird.

Da Oracle sich im Vorfeld nie auf diese Äquvialenz-Doktrin bezogen habe, könne es sie nun nicht im Prozess einführen, meint Google. Dies verböten die Regeln des Bundesgerichts in Nord-Kalifornien, vor dem der Prozess stattfindet. Außerdem handele es sich bei dem Patent RE38104 um die Verlängerung eines älteren. Da Oracle bei dieser Verlängerung die Ansprüche unzulässig erweitert habe, sei dieses Patent ohnehin hinfällig. RE38104 gilt nur noch bis Ende dieses Jahres und ist vom US-Patentamt bereits vorläufig für ungültig erklärt worden. Dieser Entscheidung hat Oracle widersprochen.

Das Verfahren beschäftigt sich in drei Phasen mit Copyright-, Patent- und Schadenersatzfragen. Der Patentabschnitt geht jetzt zu Ende, obwohl es noch keine abschließende Entscheidung zum Urheberrecht gibt. Gleichzeitig beharken sich die Parteien bereits mit Anträgen und Gegenanträgen bezüglich des möglichen Schadenersatzes. So möchte Oracle unbedingt wissen (PDF), welche Einkünfte Google im Zusammenhang mit Android erzielt, was der Internetkonzern nicht verraten will (PDF). (ck)