Frankfurt erprobt Tempo 30 bei Nacht

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Von
  • Gernot Goppelt

Nachts Tempo 30 auf mehrspurigen Hauptverkehrsadern – das will Frankfurt im Herbst testen. Ziel sei es, die Lärmbelastung für die Anwohner deutlich zu senken, sagten Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann und Verkehrsdezernent Stefan Majer (beide Grüne) am Dienstag.

Von Anfang September bis Mitte Oktober soll auf vier Straßenzügen von 22.00 bis 06.00 Uhr nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden dürfen. Betroffen sind Eschersheimer Landstraße, Nibelungenallee und Höhenstraße, Lange Straße und Untermainkai/Mainkai. Zunächst soll nicht kontrolliert werden, vom 1. bis 14. Oktober werden dann Radargeräte aufgestellt. Nachts seien fast 69.000 Frankfurter einem Lärmpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt, sagte Rottmann. Alle Experten seien sich einig, dass die Störung der Nachtruhe erhebliche Gesundheitsprobleme verursache. Eine Reduzierung um drei Dezibel, die mit dem Tempolimit rein rechnerisch erreicht werde, könne die Belastung subjektiv halbieren – das heißt, die Bürger empfinden den Straßenlärm dann nur noch als halb so schlimm.

Vor der Einführung des Tempolimits will die Stadt den Lärm im Ist-Zustand messen – also bei Tempo 50. Deis geschieht vom 11. bis 24. Juni ohne und vom 20. August bis zum 2. September mit Radarkontrollen. Ende des Jahres soll der Modellversuch ausgewertet werden, der die Stadt rund 280.000 Euro kostet. Das Projekt sei ergebnisoffen, versicherten Rottmann und Majer. Für eine endgültige Anordnung von Tempo 30 sei die Genehmigung des Regierungspräsidiums nötig. Ähnliche Projekte gibt es in Berlin, Darmstadt und Freiburg. Grundlage ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002, die zwar keine europaweiten Lärmgrenzwerte, aber einen Lärmaktionsplan vorschreibe, sagte Rottmann. Dafür mache die Stadt Vorschläge, über die das Regierungspräsidium Darmstadt im Auftrag des Landes entscheide. Ein Modellversuch zu Tempo 30 in der Nacht war auch im schwarz-grünen Koalitionsvertrag 2011 vereinbart worden.

Man darf gespannt sein auf den Abgleich der akustischen Ist-Zustände bei 30 und 50 km/h, denn die Motorgeräusche werden bei 30 km/h nicht zwangsläufig leiser. Bei vielen Autos ist der vierte Gang überhaupt erst ab 50 bis 60 km/h nutzbar. Bei Diesel-Pkw kann das enge nutzbare Drehzahlband auch dazu führen, dass man bei 30 km/h in den zweiten Gang herunterschalten muss. Andererseits tritt das Reifen/Fahrbahngeräusch erst ab 30 bis 40 km/h dominant in Erscheinung, wie das Vieweg Handbuch Kraftfahrzeugtechnik erläutert. Die Außengeräusche setzen bei diesen Geschwindigkeiten fast ausschließlich aus Motor- und R/F-Geräuschen zusammen. Wie laut (in dB(A)) die Fahrgeräusche ausfallen dürfen (um eine Zulassung zu erhalten), ist übrigens in der ECER51 geregelt. Sie regelt allerdings nur die Lautstärke – nicht die Geräuschqualität. (Mit Material der dpa) (ggo)