Organspende-Status soll ab 2017 auf die Gesundheitskarte

Der Bundestag mit der Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen, dass die Bereitschaft zur Organspende künftig regelmäßig abgefragt und ab 2017 auf der Elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Transplantationsgesetzes mit den Stimmen aller Parteien beschlossen. Künftig sollen Bundesbürger über 16 Jahre alle zwei Jahre nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden. Stimmen sie zu, soll diese Bereitschaft ab 2017 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vermerkt werden. Bis dahin erhalten sie den herkömmlichen Organspendeausweis.

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll die Organspendebereitschaft besser dokumentiert werden. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind zwar 74 Prozent der Bundesbürger für eine Organ- oder Gewebespende, jedoch besitzen nur 25 Prozent einen entsprechenden Ausweis. Diese Quote soll verbessert werden. Zugleich soll die Dokumentation der Organspendebereitschaft vereinfacht werden und elektronisch auf dem Personalausweis oder der Gesundheitskarte gespeichert werden.

Die Speichermöglichkeit auf der eGK soll 2017 kommen, wenn die jetzt in der Auslieferung befindliche 1. Generation der eGK ausgetauscht werden muss, weil die auf ihr gespeicherten Krypto-Algorithmen ungültig werden. Die Speicherung der Organspendebereitschaft soll vom Arzt vorgenommen werden, kann aber auch vom Patienten in der sicheren Umgebung eines Patientenkiosks bei einer Krankenkasse durchgeführt werden. Grüne und die Linke kritisieren diese Regelung unter datenschutzrechtlichen Aspekten, weil Krankenkassen so an weitere Daten ihrer Versicherten kämen. Dies wurde von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) umgehend dementiert: "Es wird kein Schreibrecht geben. Der Versicherte bleibt Herr seiner Daten. Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten haben nur die Versicherten und die Ärzte", erklärte Bahr der Nachrichtenagtuer dpa.

Neben der Abfrage und Dokumentation der Organspendebereitschaft soll das neue Transplantationsgesetz weitere Verbesserungen dadurch bringen, dass alle entsprechenden Krankenhäuser einen Transplantationsbeauftragten haben müssen, die potenzielle Organspender identifizieren können. Außerdem
werden die Entgeltfortzahlungen für Spender verbessert werden, die zu Lebzeiten Gewebe oder Organe (z.B. eine Niere) spenden. Das neue Gesetz soll schon am 1. Juli im Bundesgesetzblatt stehen und könnte dann zum 1. November wirksam werden. Danach läuft die Frist für die Krankenkassen, die zwölf Monate Zeit haben, ihre Versicherten anzuschreiben. (vbr)